Goldene Jugendzeit

Dies ist die Geschichte einer Jugend zwischen Elternhaus, Schule und Hitlerjugend. Dies ist auch die Geschichte einer Jugend in Celle und des Versuches, sich von den Fesseln dieser Stadt zu befreien. Ich habe sie für mich aufgezeichnet. Ich öffne den Einblick in sie, um den Alltag im Faschismus sichtbar zu machen, aber auch, um die Kräfte des Widerstandes aufzuzeigen, den er in jungen Menschen freizusetzen vermochte.

Das Elternhaus: Ein gelbes Bürgerhaus aus dem Ende des vergangenen Jahrhunderts in der Trift 1 schräg gegenüber dem Zuchthaus. Der Vater: Rechtsanwalt am Celler Oberlandesgericht seit 1913 - die Mutter: Eine Hildesheimerin aus einer Juristen- und Offiziersfamilie. Beide waren erklärte Gegner des Nationalsozialismus.
Die Erinnerung an die Jugend ist kein Film, Bild an Bild; sie besteht aus vielen Inseln, die mal dicht benachbart, mal weit von einander entfernt im Nebel der Erinnerung schwimmen.

Erste Insel

Die schönste Insel ist das geräumige Elternhaus mit großem Garten in der Nähe der Triftanlagen zwischen den Wiesen der Unteraller, dem Hauptbahnhof und der Innenstadt. Ich habe diese Insel immer zusammen mit Tieren bewohnt, mit Kaninchen, der Schildkröte Mikra, Wellensittichen, dem Schaf Schneck und Hunden. Kaninchen und Schaf waren zunächst der Ersatz für einen Hund, als meine Eltern mir noch keinen Hund erlaubt hatten. Deshalb sollten die Kaninchen lernen, mit einem Halsband an der Leine zu laufen und angepflockt Gras zu rupfen. Mehr Spaß empfanden sie freilich beim gemeinsamen Buddeln im Sand. Schneck, das Schaf, war schon eher bereit, die Manieren eines Hundes zu erlernen, über kleine Hindernisse zu springen, den [75 ] / Handwagen zu ziehen und zum Schrecken meiner Mutter mich an der Leine auf Gängen in die Innenstadt zu begleiten. Rechte Freude hatte ich jedoch erst an den Ausflügen mit Zwergschnauzern auf dem Fahrrad und im Faltboot. Ich möchte die Insel nicht versteckt halten, weil deutlich werden muß, daß auch für die Jugend in einer Diktatur die Sonne scheinen kann.

Die Umgebung des Elternhauses war ein Spiegel der Zeit. Das liebste Haus in der Umgebung, das alte Barockhaus in der Arndtstraße 2, war nie verschlossen. Nach Öffnen einer schweren altersschwachen Holztür trat der Fuß begleitet von dem Klang der Türglocke eine Stufe herab auf einen großen Flur aus ausgetretenen roten Wesersandsteinplatten. Rechts lagen die Räume der Witwe Burchard, der Hauseigentümerin, die dort mit ihrem geisteskranken Sohn lebte und durch ihre ständige Sorge, die Nazis könnten ihn ermorden, mein Herz anrührte. Diese alte Frau mag mit ihrem großen Hut und ihren vielen schwarzen Hüllen verschroben gewirkt haben. Doch sie war eine Heldin. Sie hat sich beharrlich geweigert, ihren ihr an Kraft vielfach überlegenen Sohn fortzugeben und ihm so das Leben gerettet.
Die Bewohner zur Linken des Flures sollten dagegen nicht überleben. Es waren die Geschwister Müller, die dort in klassischer Armut lebten, wie ich als Bürgersohn sie sonst nur in den Bildern Ludwig Richters gesehen hatte. Ich kam aus einem Haus mit Eßzimmer, Küche, Wohnzimmer, Herrenzimmer, Damenzimmer, Schlafzimmer und Fremdenzimmer und traf hier auf Menschen, die zufrieden in einer Küche mit Steinfußboden mit unzähligen Katzen lebten; durch das Fenster schaute ein ungepflegter verwunschener Garten. In der Mitte der Küche stand ein großer Kieferntisch, altersschwach und ohne IKEA-Schick. An der einen Seite heizte ein Kohleherd den kleinen Raum, auf dem Küchenbüffet gegenüber tickte laut ein großer Wecker Ich saß oft in dieser Küche, habe den Erzählungen des Paares gelauscht, die Katzen gestreichelt, bis, ja bis die Gestapo erst die Schwester, wenige Tage später auch den Bruder abholte und ich die Todesanzeige in der CELLESCHEN ZEITUNG las. Sie verriet nichts von der Tragödie, Gott hatte sie heimgerufen.
Das alte Barockhaus Arndtstraße 2 ist nach dem Krieg von der Stadt aufgekauft und in Vorgriff auf künftige Sanierungen abgerissen worden. Wild wuchernd bedecken jetzt Sträucher und Unkraut die Stätte meiner Neugier und Beklemmungen. [76] /
Einem anderen Haus unserer Nachbarschaft widerfuhr nach dem Krieg ein gnädigeres Schicksal: Das Celler Zuchthaus wurde aufgerüstet. Es dient an der Trift, wie eh und je dem Rechtsstaat. Doch so darf ich das nicht schreiben. Ich meine natürlich: mit Ausnahme der Zeit von 1933 bis 1945; damals diente es dem Unrechtsstaat - allerdings taten die Richter und Staatsanwälte, die in jenen Jahren die Zuliefermaschinerie des Zuchthauses bedienten, kein Unrecht. Dessen jedenfalls kann ich gewiß sein, denn sie blieben auch später im Dienst.
Die Justiz weiß nicht, ob das Celler Zuchthaus in den braunen Jahren von einem Massenmörder geleitet worden ist. Zuchthausführer oder sollte es noch altmodisch: Zuchthausvorstand geheißen haben? war seit dem 15.11.1934 der Hauptmann a. D. und dann zum Regierungsrat ernannte Otto Marloh. Es gibt das Gerücht, daß er derselbe sei, der als Oberleutnant Otto Marloh am 11. März 1919 29 Matrosen der Volksmarinedivision in der Französischen Straße in Berlin hatte erschießen lassen und vor einem Gericht freigesprochen worden war, weil er irrtümlich einen Mordbefehl seiner Vorgesetzten angenommen habe. Ich fragte die damals für die Dienstaufsicht zuständige Behörde, den Generalstaatsanwalt in Celle. Er verwies mich an den Präsidenten des Justizvollzugsamtes Grützner in Celle. Grützner erklärte, er habe keine Unterlagen. Bei der zweiten Nachfrage verwies er mich an einen Entnazifizierungsausschuß. Dieser an ein Zentralarchiv und dies hatte keine Unterlagen mehr Der niedersächsische Justizminister Schwind ließ erklären, auch er habe keine Unterlagen ...
Die Behauptung, das Zuchthaus sei für mich ein Ort des Schreckens gewesen, wäre nur die halbe Wahrheit. Die alte efeubewachsene Barockfassade strahlte Vertrauen aus. Ja ich war gelegentlich stolz belustigt, wenn Fremde das Gebäude mit dem Celler Schloß verwechselten und fotografierten. Beruhigt hat mich auch die Versicherung meines Vaters, daß im Celler Zuchthaus niemand hingerichtet würde; dies traf auch noch für die Anfangsjahre des Krieges zu. Die alte Lessingstadt Wolfenbüttel war der Ort der Hinrichtungen für die Provinz Hannover Nach dem Kriege sollte ich diese Hinrichtungsstätte, einer ungepflegten Waschküche ähnlich, als Gegenstand niedersächsischer Richterfortbildung kennenlernen. Während des munteren Geplappers des für den letzten Trost zuständigen Geistlichen entdeckte ich entsetzt noch eingetrocknete Blutreste. Doch zurück zum Celler 7.uchthaus. Täglich konnte man Gefangene auf der Straße sehen. Sie trugen schwarzbraune Drillichanzüge mit gelber Armbinde und gelben Streifen an den Seiten der Hose ähnlich den roten Biesen eines Generals. Sie unterschieden sich so von den Gefängnisgefangenen in ihrem blauen Drillich . Die Welt der Gefangenen, der Bodensatz der Justiz, spiegelte sich in den lichten Höhen. Die Dienstränge der Richter und Staatsanwälte waren durch Biesen - freilich durch Biesen in Gold und Silber an den Roben - zu unterscheiden. In der Justiz herrschte eine wohlgegliederte Ordnung; sie gab Halt! Heute ist sie den Gleichmachern zum Opfer gefallen. Strafgefangene und Richter tragen in Niedersachsen Einheitskleidung, die einen blau, die anderen schwarz.
Die Schrecken eines Zuchthauses wurden durch die historische Fassade hindurch immer wieder sichtbar Von der Unteraller aus konnte man an Sommerabenden Trauben von Gefangenen an den Fenstergittern sich drängen sehen - nur um ein wenig Sommerluft zu atmen. Gefangene mußten auf der Straße von bewaffneten Beamten bewacht in Kolonnen zur Arbeit gehen; sie mußten auch anstelle von Pferden im Geschirr die Wagen ziehen. Einmal sah ich einen zum Tode Verurteilten, der sich körperlich schwer angeschlagen, von fünf strammen Beamten begleitet, über die Trift schleppte. Zwei Tage später wurde er in Wolfenbüttel hingerichtet. Die CELLESCHE ZEITUNG meldete dies stolz rechts oben auf der ersten Seite.
Gegen Ende des Krieges muß der Justiz das Gewissen geschlagen haben. Die Gefangenen wurden nur noch nachts mit Lastwagen transportiert. Im Bett hörte ich beklommen das Rappeln der Wagen, die Kommandos der Wachmannschaften und das Abspringen der Menschen.

Zweite Insel

An die Volksschule habe ich nur tröstliche Erinnerungen. Meine Eltern hatten erreicht, daß ich gegen die amtliche Einteilung die Neustädter Schule besuchen konnte. Es war eine Schule, die überwiegend von Arbeiterkindern besucht wurde. Der Rektor Schulze und mein Klassenlehrer Lampe hatten es verstanden, eine Atmosphäre der Freundlichkeit zu schaffen, die ich so später in einer Schule nie wieder finden sollte.
In Celle gab es bis zum Kriegsende zwei Höhere Schulen für Jungen, die Hermann-Billung-(Oberreal-)Schule und das humanistische [78] / Gymnasium Ernestinum in der Magnusstraße. Hier schieden sich die Geister Die Hermann-Billung-Schule hatte das Schwergewicht auf die Naturwissenschaften gelegt, war die höhere Schule der Aufsteiger und dem Nationalsozialismus gegenüber offen. Das Ernestinum dagegen pflegte die alten Sprachen und war die Schule des dem Nationalsozialismus ablehnend gegenüberstehenden Bürgertums.
Gewiß hatten die Nazis auch in Lehrkörper und Schülerschaft des von mir besuchten Ernestinums kleine Einbrüche geschafft; das Klima der Schule aber war national-konservativ, die Nazis verachtend.
Vom alten Stamm der Lehrer war nur der Oberstudienrat Lauter nicht zufällig stellvertretender Schulleiter - überzeugter Nazi. Jedermann wußte dies; er war wie eine Katze mit umgehängter Schelle keine Gefahr. Die Nazis versuchten, mit jüngeren Lehrern an dieser Schule Fuß zu fassen und versetzten deshalb je einen Zeichen- und Musiklehrer ohne volle akademische Ausbildung an das Ernestinum; für sie war es der Königspfad in den höheren Dienst. Der Zeichenlehrer Behling - innen und außen blaß, rötlichblond - war eine anrührend schlichte Seele. Für ihn entsprang alle Kunst germanischem Kunstsinn. Zum Gespött machte er sich mit seinen gläubigen Versuchen, alle Bauwerke auf das »Nordische Rechteckhaus« zurückzuführen, einem offensichtlich schafstallähnlichem Gebäude mit bis auf die Erde herabgezogenem Dach. Selbst Rundtempel konnten der Ableitung aus dem »Nordischen Rechteckhaus« nicht entgehen. Wenn man sich die Seitenwände höher, durch Säulen ersetzt und alles überaus rund als Prozeß der Entwicklung vorstellte, war die Verbindung zwingend. Gefährlich dagegen war der Musiklehrer Roß, der als Erwachsener einen Hitlerjugenddienstrang ergattert hatte und mich auch bei der Kreisleitung der NSDAP anzeigen sollte; er mußte nach dem Krieg das Ernestinum verlassen.
Die die Schule prägenden Lehrer waren jedoch offene Feinde der Nazis. Sie fühlten die Verpflichtung, uns humanistische Kultur weiterzugeben. Nie habe ich von ihnen ein lobendes Wort über die Nazis gehört. Im Mittelpunkt stand für mich der Studienrat Dr. Alpers aus dem Bremer Weg 18 (Deutsch, Latein, Griechisch), der uns die klassische deutsche Dichtung nahebrachte. Ich erinnere mich sehr lebhaft, daß er uns eines Tages eröffnete, in den nächsten zwei Wochen bekämen wir in Deutsch keine Schularbeiten; wir sollten HEINRICH HEINE'S Werke lesen; sie gehörten zum deutschen Kulturgut, nur dürfe er sie [79] / nicht in den Unterricht einführen. Er gab uns noch mit auf den Weg, unsere Eltern hätten mit Sicherheit Heines Werke; wir sollten uns nicht mit dem Bestreiten unserer Eltern zufrieden geben.
Den Nazis gegenüber ähnlich ablehnend verhielt sich der Studienrat Rudtke. Als ich aus dem Geschichtsbuch Negatives über die Freimaurer vortrug, brach es aus ihm heraus: er selbst sei Freimaurer und auf Freimaurern beruhe ein Teil unserer Kultur Hier erfuhr ich, daß Goethe, Friedrich der Große und Heine Freimaurer gewesen waren.
Der Studienrat Hartung überraschte uns während des Rußlandfeldzuges mit der Erklärung, der Unterschied zwischen Russen und Deutschen sei, daß die Unterführer bei den Russen häufig schwere Fehler machten, während die deutschen Unterführer die Lage oft zu retten vermochten. Dagegen sei die russische Führung hervorragend, während die deutsche Führung für die verlorenen Schlachten verantwortlich sei.
Der Krieg erschwerte die Arbeit der Schule immer mehr Sammlungen von Altmaterial und Kartoffelferien, in denen wir als billige Arbeitskräfte an Bauern vergeben wurden, beanspruchten Zeit und Kraft. Gegen Ende des Krieges wurden alle körperlich tauglichen Schüler als Luftwaffenhelfer zur Flak abkommandiert. Hierdurch drohte der Unterricht unmöglich zu werden. Zuvor jedoch wurden wir vom Amtsarzt Hiestermann im Gesundheitsamt in der Windmühlenstraße untersucht. Es ging das Gerücht, unser Schuldirektor Ohlendorf habe am Abend vor der Untersuchung das Ergebnis mit Hiestermann abgesprochen und die Schüler bezeichnet, die er für die Fortführung des Unterrichts für unerläßlich hielt. Jedenfalls setzte ich zur Untersuchung meine Lesebrille auf. Als ich den Untersuchungsraum betrat, fragte mich Hiestermann, ob ich überhaupt Flugzeuge erkennen könne. Als ich verneinte, stellte er ohne Untersuchung meine Untauglichkeit fest. In unserer Schule war der Anteil der Untauglichen wesentlich höher als in der Hermann-Billing-Schule ...

Dritte Insel

Der Dienst in der Hitlerjugend war für mich immer nur Episode. Als Pimpfe mußten wir nach einem Jahr mit auswendig gelernten Nazisprüchen und sportlichen Leistungen die »Pimpfenprobe« ablegen. Als Belohnung winkte die Erlaubnis, zur Uniform Schulterrie- [80] men und Dolch - auf der Klinge die Aufschrift: »Blut und Ehre« - tragen zu dürfen. Man konnte mich zwingen, am Dienst teilzunehmen, aber nicht zwingen, eine Prüfung zu bestehen. So fiel ich durch, auch bei Wiederholungsprüfungen immer wieder durch. Mit heimlichem Stolz nahm ich ohne Schulterriemen und Dolch am Dienst teil. Hitlerjugendführern, die immer wieder des Tragen von Riemen und Dolch verlangten, begegnete ich mit der widerborstigen Antwort, daß ich eben die Prüfung nicht bestanden hätte, und freute mich diebisch an der Standfestigkeit meines legalistischen Schutzwalls. Als mein Vater davon erfuhr, machte er mir deutlich, daß hier Widerstand ohne Sinn sei. Als ich den Dolch zum ersten Mal gürtete, gab es zu Haus eine Erörterung, ob der Dolch links oder rechts zu tragen sei. Mein Vater steuerte die Bemerkung bei, daß die römischen Legionäre als Rechtshänder die Schwerter links und den Dolch rechts getragen hätten. Aber wo trugen sie Dolch ohne Schwert? Jedenfalls trug die klassische Bildung dazu bei, daß ich mit dem Dolch an der falschen Seite zur allgemeinen Heiterkeit zum Dienst erschien.
Später lernte ich, mich mit ärztlichen Attesten vom Dienst fernzuhalten. Freunde behaupteten schließlich, ich hätte einen Karteikasten, aus dem ich nur das passende Attest herauszuziehen brauchte. Es war nicht verwunderlich, daß man meinen Attesten immer kritischer begegnete. Meine Mutter hatte schließlich die rettende Idee. Ich solle mich bei meiner Einheit mit dem Bemerken verabschieden, das Attest liege auf dem »Bann«, der Hitlerjugendführung. Wenn man schließlich die Unwahrheit feststelle, könnten wir uns durch den Hinweis auf die Unordnung der Hitlerjugendführung, bei der das Attest verlorengegangen sei, aus der Affäre ziehen. So gelang es, zwei Jahre dem Dienst in der Hitlerjugend zu entkommen. Nur: die Freiheit endete mit meinem ersten Strafverfahren wegen Fernbleibens vom Dienst. Mit Mühe gelang es meinem Vater, mit dem Jugendrichter eine Vereinbarung dahin zu treffen, daß das Verfahren eingestellt werde, wenn der Amtsarzt jedenfalls nachträglich meine Dienstunfähigkeit feststelle. Der Gang zum Amtsarzt wurde zur Angstpartie. Die Angst jedoch erwies sich als unnötig, der verblüffendjunge Amtsarzt dachte so wie ich und das Attest war kein Problem. Nach einem Anruf meines Vaters bescheinigte er mir sogar noch weitere drei Monate Dienstunfähigkeit. Die Hitlerjugend sollte mich nie wiedersehen.

Vierte Insel

Die Frage, was »die Deutschen« von den Nazigreueln gewußt haben, bewegt die Gemüter Die Frage scheint mir schief zu sein, denn »die Nazis« waren ein Teil des deutschen Volkes. Ebenso schief könnte man fragen, was die Deutschen von ihren eigenen Verbrechen gewußt haben. Ich will hier nur berichten. Bei der Wertung wird man sehen müssen, daß ich damals ein Kind und Jugendlicher mit verminderter Möglichkeit der Informationsaufnahme war.
Es ist wohl außer Streit, daß die Konzentrationslager nicht verheimlicht wurden, daß die Verletzung der Menschenrechte bei den dort eingesperrten politischen Gegnern und Juden und die Morde an ihnen allgemein bekannt waren. Die Konzentrationslager konnten ihre Aufgabe, das politische System zu stabilisieren, nur erfüllen, wenn sie als Bedrohung empfunden wurden. Für mich war die Furcht vor dem Konzentrationslager Teil meines täglichen Denkens. Immer wieder schärfte mir meine Mutter ein, nichts von unseren häuslichen Gesprächen verlauten zu lassen, weil ich sonst alle ins KZ bringen würde. Ab und an erfuhr ich von Freunden meiner Eltern, die in ein KZ verbracht oder aus ihm entlassen worden waren - mit Schweigegebot. Unseren Tierarzt Dr. Döhler aus dem Heiligen Kreuz, der sein Zimmer mit frei fliegenden Rosenstaren teilte, habe ich heimlich bewundert; er war wegen kritischer Äußerungen im KZ gewesen.
Kurz vor dem Krieg sah ich eine Kolonne von KZ Häftlingen aus dem Frauen-KZ Moringen bei Northeim, heute niedersächsisches Landeskrankenhaus für psychisch Kranke, die sich, schwer bewacht, auf dem Reitweg neben der Landstraße dahinschleppte. Sie durfte die den Volksgenossen vorbehaltene Straße nicht betreten. Ich glaube, ich habe nie wieder Frauen in so erbarmungswürdigem Zustand gesehen. Auf meine Nachfrage erklärte die uns begleitende Arztfrau Brauer aus Moringen, eine Freundin meiner Mutter, man könne die Häftlingskolonne täglich auf dem Weg zur und von der Arbeit sehen.
In den letzten Tagen des Polenfeldzuges - oder war es etwas später? - kam der Bruder unseres Hausmädchens Anna zu Besuch. Er hatte am Polenfeldzug als Soldat teilgenommen und trug die Wehrmachtsuniform. Ich sehe ihn noch heute auf dem grünsamtenen Ohrensessel gegenüber dem Ofen. Er erzählte vom Krieg, er erzählte auch von den Einsatzkommandos, ihren Morden, und daß er gesehen habe, daß die [82] / Männer Kinder an die Füße gefaßt und so geschleudert hätten, daß die Köpfe an der Wand zerschellten, das Gehirn verspritzte.
Ich sah auf sein Koppelschloß: »Gott mit uns« las ich dort eingeprägt. Wenig später läuteten während einer Woche jeweils von 12 bis 12.15 Uhr die Glocken der neben dem Ernestinum gelegenen katholischen Ludwigskirche, um den Sieg über das katholische Polen zu feiern.
»Gott mit uns.«
Während des Krieges traf ich auf dem Hof von Bekannten meiner Eltern, dem Bögerhof bei Rinteln, auf einen etwa gleichaltrigen Polen, der dort zur Arbeit eingesetzt war und erzählte, sein Heimatdorf sei von Deutschen umstellt und alle arbeitsfähigen Männer eingefangen und abtransportiert worden. Darunter auch er.
Die Tötung von Geisteskranken war in unserer Schule und erst recht im Elternhaus Tagesgespräch. Unser Hausmädchen Anna stammte aus der Nähe von Belsen. Sie hat uns als erste von dem Kriegsgefangenenlager und späteren KZ Belsen berichtet. Die russischen Kriegsgefangenen verhungerten dort nach ihrem Bericht in großer Zahl; die Rinde der im Lager stehenden Bäume sei von den verzweifelten Menschen schon abgenagt. [83] /
Auch die Übergriffe gegen die Juden waren kein Geheimnis. Unsere Englischlehrerin Seidel hat uns von der Todesangst der aus Deutschland flüchtenden Juden und den Schwierigkeiten, in England Asyl zu finden, im Unterricht berichtet; in manchen Seeorten höre man mehr Deutsch als Englisch. Ich selbst habe nach der Reichskristallnacht ein verwüstetes Geschäft in der Altstadt gesehen. Natürlich wußten wir, daß jüdische Rechtsanwälte ein Berufsverbot hatten. Ich selbst habe mehrfach einem nichtarischen, mit Berufsverbot belegten Rechtsanwalt während der Dunkelheit Pakete meiner Eltern überbracht.
Bei einem Luftangriff auf Celle im April 1945 waren auf dem Güterbahnhof Transportzüge mit KZ Häftlingen getroffen. Etwa 2000 Häftlinge sollen geflüchtet sein, die meisten wurden in den Vorgärten und im Neustädter Holz erschossen. Sollte nur ich davon gewußt haben?

Fünfte Insel

Es kann hier nicht mein Ziel sein, das Thema Justiz und Nationalsozialismus darzustellen; ich will mich darauf beschränken, Bausteine zu liefern. Ich bezweifle sogar, ob Richter, Staats- und Rechtsanwälte damals wie heute eine Gruppe mit geschlossenem Weltbild darstellen, die sich als Komplizen oder Gegenspieler des Nationalsozialismus empfunden haben. Nur ein kleiner Teil der Richter, Staats- und Rechtsanwälte hat - so meine Einschätzung - für oder gegen den Nationalsozialismus Position bezogen; die Mehrzahl ist damals wie heute mit den Zeiten geschwommen und hat sich angepaßt. Allerdings gibt vielleicht die Zahl der Juristen, die der NSDAP - nach heutigem Sprachgebrauch einer terroristischen, verfassungsfeindlichen Vereinigung angehörten, ein falsches Bild. Es waren etwa 90 Prozent der Richter und Staatsanwälte, Richter etwas weniger, Staatsanwälte etwas mehr und etwa 65 Prozent der Rechtsanwälte.
Als typisch mag der Oberlandesgerichtspräsident Dr. Adolf von Garßen gelten, der im preußischen Justizministerium groß geworden und schon am l. 3. 1932 in Celle Oberlandesgerichtspräsident geworden war 1933 war er sehr im Zweifel, ob die Nazis ihn im Amt belassen würden, wie er meinem Vater, dem er aus der Zeit gemeinsamer Ausbildung verbunden war, sorgenvoll offenbart hat. Als er im Amt bleiben durfte, hat er sich nicht für die Nazis engagiert, ihnen aber auch [84] / keinen Anlaß zu Anständen gegeben. So überließ er die Auseinandersetzung mit einem SA Trupp, der auf dem Oberlandesgericht eine Hakenkreuzfahne hissen wollte, seinem Amtmann Wüstefeld, der anschließend sein Amt verlor Während Wüstefeld den SA-Männern gegenüberstand, fragte der Herr Präsident im Justizministerium nach ... und blieb. Seine 1945 auf Anordnung der Militärregierung erfolgte Festnahme stieß bei den Celler Juristen auf Verständnislosigkeit; er hatte seine Pflicht getan. Viele meinten, er sei wohl im Zusammenhang mit den Gefangenenerschießungen nach dem Luftangriff auf den Güterbahnhof festgenommen worden. Wohl werde er bald freigelassen werden und weiteramtieren, sobald der unwissenden Militärregierung deutlich gemacht sei, daß ein Eingreifen nicht in seinen Zuständigkeitsbereich gefallen sei. Sein Lebensweg scheint mir mit dem des Reichsgerichtspräsidenten Bumke vergleichbar zu sein, der 1929 über eine Ministerialkarriere in sein Amt gelangt war und den Nazis ein so treuer Diener werden sollte, daß sie seine Dienstzeit über die Altersgrenze hinaus verlängerten.
Vielleicht sollte ich hier auch auf die beiden anderen Celler Behördenchefs, den Oberbürgermeister Meyer und den Landrat Heinichen hinweisen, die auch vor 1933 in ihr Amt gelangt waren und sich danach als stromlinienförmig erwiesen. Die stromlinienförmige Fortbewegungsart führte Heinichen in den 50er Jahren auf den Stuhl des Oberbürgermeisters.
Damals wie heute gibt es in der Justiz Schaltstellen der Macht. Die wichtigsten Schaltstellen sind die Gerichtspräsidenten und ihre unmittelbaren Mitarbeiter Es ist sicher kein Zufall, daß der Führer des NS-Rechtswahrerbundes in Celle gleichzeitig Personalreferent des Oberlandesgerichtes war Die Nazis haben für Entscheidungen, die ihnen politisch am Herzen lagen, Sondergerichte geschaffen, weil durch deren Besetzung die gewünschte Entscheidung sichergestellt werden konnte. Für politische Strafverfahren - ich berichtige, weil es bekanntlich politische Strafverfahren nicht gibt - für Strafverfahren gegen politisch motivierte Täter wurde in Hannover für die Provinz Hannover ein Sondergericht geschaffen. Auf den Volksgerichtshof sollte ich auch hinweisen, weil er seine Verbrechen auch im Herumreisen ausübte und mit in unserem Gebiet tätig war Der Schaffung dieser Sondergerichte lag die Überlegung zugrunde, daß es vergleichsweise leicht ist, die Besetzung eines Sondergerichts zu steuern, während es bei allge- [85] / meiner Zuständigkeit dem Zufall überlassen bleibt, wie das Gericht besetzt ist. Auch heute haben wir Sonderzuständigkeiten für politische Verfahren; dem liegt jedoch der Wunsch zugrunde, in diesen Strafsachen durch ausgesuchte, besonders qualifizierte Richter entscheiden zu lassen.
Für Celle hat ein weiteres Sondergericht besondere Bedeutung erlangt, das am 8.2.1934 im Celler Schloß eröffnete Landeserbhofgericht. Es entschied für Preußen in 2. Instanz in allen Landwirtschaftssachen und sollte die »Blut und Boden«-Ideologie durchsetzen helfen. Die Richter dieses der braunen Ideologie verhafteten Gerichts flossen vornehmlich nach 1945 wie Eiter aus einer geplatzten Eiterblase in die ordentliche Gerichtsbarkeit ein und prägten insbesondere die in das ganze Bundesgebiet ausstrahlende Rechtssprechung des Landwirtschaftssenats des Celler Oberlandesgerichts. Folgenden Richtern des Landeserbhofgerichts gelang es, das Oberlandesgericht zu infiltrieren: Wilhelm Stärke, Dr. Karl Hopp, Wilhelm Kuhlmann, Dr. Otto Wöhrmann, Dr. Ernst Panzer, Dr. Wilhelm Rötelmann, Paul Luther, Gerhard Schmal, Dr. Paul Herminghausen.
Hauptaufgabe des Verteidigers in jenen Jahren war es, auf die Staatsanwaltschaft dahin einzuwirken, ihre Wahlmöglichkeit gegen die Sondergerichte und für die allgemeinen Strafgerichte auszuüben. Höchste Kunstfertigkeit aber verlangte die Aufgabe, nicht nur überharte, sondern ebenso milde Urteile oder gar Freispruch zu verhindern, weil beide Entscheidungen Lebensgefahr für den Angeklagten bedeuteten. Im Krieg hatten der Reichsjustizminister Thierak und der Reichsführer SS Himmler ein Abkommen getroffen, nach dem alle Strafgefangenen mit Strafen von 8 Jahren Zuchthaus und mehr in »Steinbrüchen verschrottet« werden sollten. Als Thierak dies vor den Präsidenten der Gerichte und der Rechtsanwaltskammer des Celler Bezirks sowie den leitenden Beamten der Staatsanwaltschaft vortrug, widersprach niemand.
Bei einem Freispruch sorgte nicht selten die Gestapo vor den Toren der Justiz für eine Korrektur Während die Verbrechen des Volksgerichtshofes und der Sondergerichte offen zu Tage liegen - der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hält sie allerdings für Ordentliche Gerichte und nicht für terroristische Vereinigungen - sind die Untaten des Landeserbhofgerichts als einer vorgeblich fachbezogenen Gerichtsbarkeit im Dunkeln geblieben. Deshalb will ich die Tränen eines von meinem [86] / Vater vor dem Landeserbhofgericht vertretenen Geschwisterpaares dem Vergessen entreißen, denen wegen ihrer antifaschistischen Einstellung der Hof weggenommen wurde; der Ortsbauernführer hatte auf dem Land zuviel Unkraut entdeckt. »Abgemeiert« hieß der Fachausdruck damals.

Sechste Insel

In diesen Tagen lag in meiner Post der Fragebogen eines Journalisten, der über das Selbstverständnis gewerkschaftlich orientierter Richter schreiben möchte. Gleich die erste Frage weist vorsichtig darauf hin, daß gewerkschaftlich orientierte Richter politisch eher links einzustufen seien, die Justiz aber konservativ sei und will wissen, warum ich »dennoch« Richter geworden sei. Eine beklemmende Frage, doch auch eine Frage, die sich mir nach dem Kriege nicht gestellt hat. Die Nazis schienen in den Schlund des von ihnen angezettelten Krieges hinabgerissen zu sein. Der Gedanke, die Justiz könne wieder so werden, wie sie vor 1945 war, wie sie vor 1918 war, wie sie immer war, ist mir damals nie gekommen. Und doch! Die Weichen waren sehr bald gestellt.
Die Militärregierung hatte kurzfristig den letzten Oberpräsidenten der Provinz Hannover, Hagemann, der von 1933 bis 1945 in die Anwaltschaft in Celle ausgewichen war, zurückgeholt, und dieser hatte aus politischer Verbundenheit den Celler Rechtsanwalt Freiherrn von Hodenberg als Oberlandesgerichtspräsidenten (1945 bis 1955) vorgeschlagen. Als Hagemann mit der Militärregierung nicht zurecht kam, wurde er auf Hodenbergs Vorschlag Landgerichtspräsident in Verden. Rechtsanwalt Freiherr von Hodenberg war ein konservativer, den Welfen nahestehender Mann. Er hatte sich vor 1945 mit den Nazis nicht gemein gemacht, wenn auch angemerkt werden muß, daß der SA-Führer Dr. Klapproth ebenso wie der Rechtsanwalt Dr. Kurt Blanke seine Sozien in seiner Anwaltskanzlei waren. Als das Vaterland den gut verdienenden Anwalt in der Stunde der Not rief, stand er nach welfischer Tradition zur Verfügung - allerdings erst, nachdem er sich entgegen allem Haushaltsrecht das Gehalt eines Staatssekretärs hatte versprechen lassen.
Hodenberg ist die Schlüsselfigur, die schwer belasteten Nazis in unvorstellbarer Zahl die Rückkehr in die Justiz ermöglicht hat. Seine [87] / Beweggründe sind mir immer verborgen geblieben; ich weiß lediglich, daß mein Vater deswegen eine sehr ernste Aussprache mit ihm gehabt hat und auch ihm die Gründe verborgen geblieben sind. Die Aussprache hatte - mein Vater war 1945 Präsident der Rechtsanwaltskammer geworden - die Rückkehr der Nazis in die Anwaltschaft zum Schwerpunkt und Hodenberg hatte meinen Vater mit dem Argument zu überzeugen versucht, die Anwaltschaft sei schon immer eine Zufluchtsstätte für politisch Verfolgte gewesen.
Als seinen ersten Mitarbeiter (Präsidialrat I) hatte Hodenberg den Oberlandesgerichtsrat Dr. Bennefeld ausgewählt, dem die Militärregierung wegen brauner Flecken auf der Weste jedoch die mit dieser Stellung verbundene Bearbeitung der Personalsachen untersagte. Hiermit wurde ein Mann betraut, der in der Nazizeit die Justiz hatte verlassen müssen, weil sein Ariernachweis nicht den Ansprüchen genügte, und der sich mühsam als Buchhalter eines Kohlenhändlers durchgeschlagen hatte: der Oberlandesgerichtsrat Dr. Heinemann. Bennefeld und Heinemann trugen nunmehr beide die Bezeichnung »Präsidialrat I«, Bennefeld mit dem Zusatz »a«, während der verfolgte Heinemann sich unter dem Kennbuchstaben »b« richtig eingruppiert wiederfand. Man hätte erwarten sollen, daß Heinemann der Rückkehr der Nazis skeptisch gegenüber stand.
Er förderte indessen - Hodenberg blind ergeben - nach Kräften die Rückkehr der Braunen. Bei ihm könnte christliche Religiosität bestimmend gewesen sein. Jedenfalls setzten beide die Rückkehr ehemaliger Nationalsozialisten in ihr Richteramt gemeinsam durch. Zunächst hatten sie sogar erreicht, daß nur »Alte Kämpfer«, Angehörige der SS und ähnliche als untragbar angesehen wurden. Doch dann traf sie der Schlag: nur noch die Hälfte der einzustellenden Richter durften Nazis sein. Lassen wir Hodenberg selbst über diese schwere Zeit berichten:
»Die Fortsetzung der Arbeit ... erhielt einen neuen Schlag, als Anfang November 1945 für die britische Zone neu angeordnet wurde, daß von allen eingesetzten Richtern und Staatsanwälten jedes Oberlandesgerichtsbezirks nur 50 Prozent frühere Parteigenossen sein durften ... Gegenvorstellungen gegen diese sogenannte 50-Prozent-Regel blieben erfolglos, weil in anderen Besatzungszonen damals überhaupt keine früheren Parteigenossen wieder als Richter tätig sein durften ...«
Doch will ich nicht alle in die Justiz zurückgekehrten, dem Nationalsozialismus verbundenen Richter und Staatsanwälte aufzählen. [88] /
Machen wir es einfacher: Wenn etwa 90 Prozent aller Richter und Staatsanwälte Mitglieder der NSDAP gewesen waren, und nahezu alle, wenn auch zum Teil erst nach einer Schamfrist, in die Justiz zurückgekehrt sind, ja Niedersachsen sogar ein Zufluchtsort für Nazis aus dem Osten und der amerikanischen Zone war, so müssen auch 90 Prozent der nach 1945 amtierenden Richter und Staatsanwälte Mitglieder der NSDAP gewesen sein.
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (WN) in Niedersachsen hat ein Buch herausgegeben, in dem die unmittelbar in der Mordmaschinerie tätigen und in die Justiz zurückgekehrten Richter und Staatsanwälte verzeichnet sind. Das Buch ist notgedrungen ungenau; einige wenige sind zu Unrecht hineingeraten, viele fehlen. Auch wenn man davon ausgeht, daß sich diese Zahlen gegeneinander auf heben, muß man zugeben, daß nahezu 10 Prozent der nach 1945 amtierenden Richter und Staatsanwälte an Hitlers Verbrechen beteiligt, in ihrer Mehrzahl Mörder waren.
Bei der namentlichen Darstellung belasteter Juristen will ich mich auf Männer beschränken, die ich persönlich kennengelernt habe. Der langjährige Justizminister Bosselmann (CDU) - vor 1945 SA-Obertruppführer, nach 1945 jovialer Held ländlicher Schützenfeste war Träger des Goldenen HJ-Ehrenabzeichens. Sein Gewissen reagierte mit der Empfindlichkeit einer Mimose auf die Strömungen der Zeit. Vor 1945 trat er aus Gewissensgründen aus der Kirche aus, nach 1945 trat er aus Gewissensgründen wieder in die Kirche ein. Als seine Ernennung bekannt wurde, verschwanden seine Personalakten binnen Stunden im Oberlandesgericht Celle im mit Direktleitung zur Polizei gesicherten Panzerschrank.
Der niedersächsische Justizminister Dr. Puhvogel (CDU) - sein Panier: Strafe muß Strafe bleiben - mußte 1978 zurücktreten, weil er in einer Dissertation in nationalsozialistischem Geist die Ausmerzung und Ausrottung von Sittlichkeitsverbrechern gefordert und noch als Justizminister seine alten Auffassungen zurückzunehmen nicht bereit war Der Braunschweiger Oberlandesgerichtspräsident Wassermann leitete damals gegen den Richter an seinem Oberlandesgericht Dr. Kramer ein Disziplinarverfahren ein, weil dieser durch das Verbreiten von unkommentierten Aktenauszügen aus der Dissertation unter Kollegen mangelnde Achtung vor dem Justizminister als seinem höchsten Dienstvorgesetzten gezeigt habe - einen Tag vor dessen Rücktritt. [89]
Die Personalpolitik der Justiz wurde zunächst von den Oberlandesgerichtspräsidenten bestimmt. Als 1946 das Niedersächsische Justizministerium geschaffen wurde, fiel dort die letzte Entscheidung. Hier reifte seit 1947 der spätere Ministerialdirigent Dr. Heinz Schulz (»Ohrenschulz«) zur Grauen Eminenz heran. Er hielt von 1952 bis zum Ende der 70er Jahre die Personalpolitik fest in der Hand. Schon früh bemühte er sich um die Reinhaltung des Öffentlichen Dienstes. 1938 hatte er an der Universität Göttingen über die »Rechtsstellung der jüdischen Mischlinge« promoviert. Damals sah der Parteigenosse die Zeit nicht mehr fern, in der »nur noch wenige Menschen deutsch jüdischen Blutes als Produkte artvergessener Eltern in Deutschland ihr Leben fristen.« Schulz ging mit Sorgfalt der Frage nach, »ob und inwieweit den jüdischen Mischlingen das Recht zur Bekleidung öffentlicher Ämter zugestanden ist« und kam zu dem Schluß, daß als Beamter »eben nur der deutsche, deutschblütige Volksgenosse an hervorragender, mit besonderen Aufgaben betrauter Stelle stehen« könne. Schulz verwarf den »Grundsatz von der Gleichheit alles dessen, was Menschenantlitz trägt,« empörte sich, daß jemals »Juden deutsche Menschen heirateten«, pries das »rassische Kampfblatt der Bewegung«, den »Stürmer«, diffamierte »jüdische Mischlinge« als »Bastarde« und kritisierte den »unhaltbaren Zustand« der Ehe eines Beamten auch nur mit einem »Mischling ersten Grades«.
Als der SPIEGEL am 23.10.1972 Auszüge aus der Dissertation veröffentlichte, prüfte Justizminister Hans Schäfer (von rechts zur SPD gewechselt) diesen Vorwurf nicht etwa kritisch, sondern eilte aus der Ministersuite in das Dienstzimmer des Beamten, um ihm sein Bedauern auszusprechen. Während Schulz sich des besonderen Vertrauens seines Ministers sicher sein konnte, war die Karriere des Mannes, der wahrscheinlich sogar zu Unrecht in Verdacht geraten war, Zuträger des SPIEGEL gewesen zu sein, zu Ende.
Leiter der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums in der heißen Phase des Kalten Krieges war der Ministerialdirigent Wilkening. Er verhinderte mit allen polizeilichen Mitteln die Verbreitung des Braunbuches - aus gutem Grund; er selbst war nämlich in ihm als Angehöriger der Gnadenabteilung des Reichsjustizministeriums aufgeführt, jener Abteilung, die die Vollstreckung der Todesurteile freigab! Mit ihm war aus dem Reichsjustizministerium Erich Hornig gekommen, der in Niedersachsen auch zum Ministerialdirigenten aufstieg. [90] /
Von den Richtern und Staatsanwälten, die Hitlers Todesmaschinen bedient und nach dem Kriege - rückgratlos hinter der jeweiligen Regierung und treu auf dem Boden der wechselnden Verfassungen - ihr Amt fortgeführt haben, habe ich viele gekannt. Bei allen Unterschieden: Es waren bürgerlich konservative Bildungsbürger mit gepflegten Umgangsformen, gewissenhaft, ordentlich, oft kollegial. Es war keiner unter ihnen, dem auch nur ein Hauch von Zweifeln an seiner Vergangenheit anzumerken gewesen wäre. Ihre Vergangenheit blieb verschlossen. Nur einmal habe ich einen von ihnen sprechen hören. 1952 höhnte der Staatsanwalt Pfleiderer, der als Staatsanwalt an den Sondergerichten in Prag und Brünn an Todesurteilen beteiligt war, von seiner Anwesenheit bei Hinrichtungen während des Krieges in Wien über die Kollegen, denen anschließend das Mittagessen nicht geschmeckt habe. Ich sehe ihn noch heute auf dem ausgelaugten Dielenfußboden des Flurs der Staatsanwaltschaft in Verden stehen. Ich habe oft über diese Szene nachgedacht. Kann es sein, daß er vor sich selbst beweisen wollte, er habe die Zeiten seelisch heil überstanden? Pfleiderer ist später zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Celle befördert worden und hat dort mit Disziplinarverfahren für die Reinhaltung des Juristenstandes, auch der Rechtsanwälte, gesorgt. Nicht nur die Dienstvorgesetzten, sondern auch die Kollegen hatten uneingeschränktes Vertrauen zu Pfleiderer Sie wählten ihn als Vertreter der niedersächsischen Staatsanwälte in den Vorstand des das Feld beherrschenden Richterbundes.
Der Richter Dr. Otto Wöhrmann, ein kleiner, stets geschäftiger Mann mit den harten Gesichtszügen eines Mannes, der lieber »nein« als »ja« sagt, ist ein Mann mit vielseitiger Berufserfahrung: Nach 1934 arbeitete Wöhrmann am Landeserbhofgericht und half, die braunen Vorstellungen von Bauerntum und Scholle durchzusetzen. Nach 1939 beförderten die Urteile des Oberfeldrichters Wöhrmann deutsche Soldaten ins Jenseits. Auch nach 1945 war er zur Stelle. Seine alte Liebe zum Landwirtschaftsrecht war wieder durchgebrochen. Er wurde gemeinsam mit Kameraden vom Landeserbhofgericht Mitglied des Landwirtschaftssenats des Oberlandesgerichts Celle und, nachdem er seine Kameraden Rötelmann und Herminghausen ausgestochen hatte, dessen Präsident.
Am 30. Oktober 1943 hatte Wöhrmann den Gefreiten Joachim Hertslet und den Unteroffizier Anton Hamm von der »Artillerie- [91] / Ersatz-Abteilung (mot.) 75« in Eberswalde zum Tode verurteilt, weil sie im alkoholgeförderten Übermut ein Führerbild mit leeren Flaschen beworfen und zerstört hatten. Hertslet und Hamm entgingen nur dadurch der Hinrichtung, daß eine Fliegerbombe die Prozeßunterlagen vernichtete. Am 14. Apri11944 tagte das Feldkriegsgericht der Wehrmachtskommandantur Berlin erneut gegen beide, diesmal unter dem Vorsitz des Kriegsgerichtsrats Klein, nach dem Kriege Rechtsanwalt in Darmstadt. Er zeigte menschliche Qualitäten und verurteilte beide lediglich wegen Volltrunkenheit zu einem Jahr Gefängnis.
Unter den von Wöhrmann zum Tode Verurteilten befand sich auch der spätere Hildesheimer Oberstaatsanwalt Kleffel, der das Urteil Wöhrmanns überlebt hat, weil der Kriegsrichter Rosenkranz - nach dem Kriege sicherlich nicht zufällig Staatsanwalt in Hildesheim - die Hinrichtung hinausgezögert hatte; Kleffel hatte sich durch kritische Bemerkungen über den Führer mißliebig gemacht. Als Wöhrmann sich um die Stelle eines Senatspräsidenten beworben hatte, fragte der Ministerialdirigent Dr. Heinz Schulz bei Kleffel, einem unkonventionellen Antityp zum Justizjuristen, diskret an, ob er Einwände habe. Kleffel war einverstanden und Wöhrmann Präsident.
Als die Presse Wöhrmanns Vergangenheit aufdeckte, verlangte Schulz dessen freiwilligen Abgang. Wöhrmann konnte dem jedoch entgegen halten, daß seine Vergangenheit bekannt gewesen sei. Er blieb nach einem unwürdigen: geht er oder geht er nicht? So war es ihm noch lange vergönnt, unser Landwirtschaftsrecht durch Grundsatzurteile eines der am meisten beachteten Landwirtschaftssenate des Bundesgebietes zu bereichern.
Als Gerichtsassessor kam ich Ende 1952 zur Staatsanwaltschaft Lüneburg. Sie wurde von dem Oberstaatsanwalt Dr. Erich Topf geleitet und hatte nicht nur das allgemeine Aufgabenfeld einer Staatsanwaltschaft, auf dem ich eingesetzt war, zu beackern. Ihr war eine Sonderabteilung »Politische Strafsachen« angegliedert. In ihr wirkte neben dem früheren Richter am Sondergericht Poznam (Posen), Dr. Liebau, auch der Staatsanwalt Karl Heinz Ottersbach, vor und nach 1945 auf die Verfolgung von Staatsfeinden spezialisiert. Von ihm hat der Oberlandesgerichtspräsident Dr. Richard Schmid gesagt, sein Fall sei der übelste und der, der am wenigsten Zweifel und Entschuldigungen aufkommen lasse. Ottersbach, ein genauer Arbeiter mit winziger Apothekerhandschrift, war 1941 und 1942 Ankläger am Sondergericht Kattowitz gewesen. Dort hatte er zum Beispiel die Todesstrafe gegen den Polen Vincent Fuhrmann wegen Waffenbesitzes beantragt. Fuhrmann wurde jedoch am 9. Juli 1942 freigesprochen, weil sein Geständnis erprügelt war:
»Durch die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung konnte der Angeklagte (Fuhrmann) nicht überführt werden. Der Zeuge Kriminalsekretär Polaczek, hat bestätigt daß der Angeklagte vom Kalfaktor geschlagen worden ist. Die damals abgelegten Geständnisse des Angeklagten konnten daher dem Urteil nicht zugrunde gelegt werden.«
Mit eigener Handschrift hat Ottersbach damals in den Handakten vermerkt, daß er nach dem Freispruch angeregt habe, »Haftentlassung nur zu Händen der Gestapo vorzunehmen«. Das Gericht entsprach auch dieser Anregung nicht.
Der damalige niedersächsische Justizminister Dr. Arvid von Nottbeck (FDP), der in den Kriegsjahren zeitweilig ebenfalls in Poznam tätig gewesen war, verteidigte Ottersbach am 25. Mai 1964 in einer Sendung des NDR-Fernsehens damit, Ottersbach habe die »Entlassung zu Händen der Gestapo« nur »angeregt«, nicht aber »vorgeschlagen« und sei rechtlich auch befugt gewesen, Fuhrmann selbst festzunehmen.
Am 26. Apri11942 verfaßte Ottersbach eine Anklageschrift gegen die polnischen Bürger Jakob Horowitz und Reisla Gutfreund, beide aus Chrzanow, die die Vornamen Israel und Sara tragen mußten, weil sie Nahrungsmittel gegen Textilien getauscht hatten. Hierzu muß man wissen, daß 1941 Juden in Polen nur eine Lebensmittelration von 184 Kalorien erhielten, weniger als zwei Brötchen. Horowitz erhielt auf Antrag von Ottersbach 6 Jahre verschärftes Straflager (Urteil vom 10. September 1942). Horowitz hat dies Urteil nicht lange überlebt; eigenhändig hatte Ottersbach nach dem Urteil dessen Überstellung an die Staatspolizeileitstelle in Kattowitz ausgeschrieben. Ob Frau Gutfreund verurteilt worden ist, ist nicht bekannt geworden. Sie war nach einem Aktenvermerk im Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits von der Gestapo in das KZ Auschwitz verbracht worden.
Am 29. Mai 1942 beantragte Ottersbach vor dem Sondergericht gegen Helene Michon 10 Jahre verschärftes Straflager, weil sie gestohlenes Geflügel gekauft hatte, um ihre 7 Kinder durchzubringen, nachdem ihr Mann Roman Michon schon zuvor verschleppt worden war. Das Urteil von 4 Jahren verschärftes Straflager sollte Helene Michon nicht lange überleben. Sie wurde am 16.Dezember 1942 in das KZ Auschwitz gebracht. Von dort teilte die Gestapo der Staatsanwaltschaft unter dem 3. Mai 1943 mit, daß Frau Michon verstorben sei.
Das Leid, daß Ottersbach über diese Familie gebracht hat, wird aus einem Gnadengesuch deutlich - geschrieben von einem Kind der Frau Michon -, das zwar den Schreibtisch, nicht aber das Herz des Staatsanwalts erreicht hat: »Hiermit wende ich mich, ein dreizehnjähriges Kind, mit flehender Bitte um Freilassung meiner einzigen lieben Mutter Wir sind 7 ganz kleine Kinder, mein kleines Brüderchen ist erst drei Monate alt, ich bin ratlos, denn ich habe kein Geld, und ich bin zu klein, die 6 Geschwister allein zu betreuen ... Ich bin schon selbst krank. Wir sind Waisen ohne Vater und Mutter, denn Vater ist schon seit langen Monaten von uns weg, wir wissen nichts von ihm.«
Am 19. Mai 1942 wurde auf den Antrag von Ottersbach Eduard Rodak zum Tode verurteilt, weil er an der Schwarzschlachtung einer Kuh teilgenommen hatte.
Am 23. Juli 1942 wurden auf den Antrag von Ottersbach Bronslawa Cielcielska und Ottilie Wojcikiewicz zum Tode verurteilt, weil sie Brot ohne Marken an die hungernde Bevölkerung verkauft und dies durch gefälschte Brotmarken zu verdecken versucht hatten. Sie wurden am 14. August 1942 hingerichtet.
An der Tätigkeit von Ottersbach hat sich durch das Kriegsende wenig geändert, nur die erzielbaren Strafen waren schlapper geworden. Er hat sich in Lüneburg auf die Verfolgung von Kommunisten spezialisiert. Man wird ihr Erstaunen nachfühlen können, als sie auf dem Stuhl des Anklägers einen Mann wiedererkannten, den sie dort schon früher gesehen hatten. Sie mögen sich daran erinnert haben, daß 1933 die Gestapo aus dem Referat: »Bekämpfung kommunistischer Aktion« der Kriminalpolizei hervorgegangen war und der erste Chef der Preußischen Gestapo, Rudolf Diels, zuvor 1930 als Regierungsrat unter dem Innenminister Severing (SPD) das Referat: »Bekämpfung kommunistischer Aktionen« im preußischen Innenministerium geleitet hatte.
Es soll auch festgehalten werden, daß Ottersbach in einer Hauptverhandlung am 13. Mai 1960 dem Angeklagten Paul Butscheck entgegenhielt: »Aus Ihrer Inhaftierung in den Jahren 1933 bis 1945 haben Sie nichts gelernt!«
1961 kam es zu einer peinlichen Szene im Gerichtssaal. Drei angeklagte Mitglieder der KPD hatten sich geweigert, auf Fragen von [94] Ottersbach zu antworten. Die Vorgesetzten hielten weiterhin zu Ottersbach. Sie schickten einen Assessor in die Sitzung, der die Fragen stellte (»dem antworten wir natürlich«), während Ottersbach in gewohnter Weise das Plädoyer hielt und den Strafantrag stellte.
Niemand wird sich wundern, wenn er erfährt, daß das Lüneburger Gericht auf Antrag der politischen Abteilung der dortigen Staatsanwaltschaft die Einziehung des vom Nationalrat der DDR herausgegebenen Braunbuches als »staatsgefährdend« verfügt hat, weil in ihm die wieder zu Würden gelangten, in die Verbrechen des NS-Regimes verwickelten Richter und Staatsanwälte aufgelistet und ihre Taten auf gezählt waren; unter ihnen auch Ottersbach und Liebau. Selten ist die Bundesrepublik Deutschland wohl so geschmäht worden, wie durch diese Gerichtsentscheidung.
Von Wagner war neben mir Staatsanwalt in Celle. Er wohnte mit kinderreicher Familie in unserer Nähe am Lauensteinplatz. Ich bewunderte ihn wegen seiner großen schlanken Erscheinung, seiner steten Liebenswürdigkeit und Hilfsbereitschaft, aber auch wegen seiner klugen differenzierten Plädoyers. Umso erschrockener war ich, als ich eines Tages gewahr wurde, daß er als Staatsanwalt am Volksgerichtshof vielen Menschen liebenswürdig und elegant den Tod gebracht hatte.
Mit dem Staatsanwalt von Wagner gemeinsam belieferte der Staatsanwalt Harzmann den Volksgerichtshof mit Menschenmaterial. Seine Stellung kann man ermessen, wenn man weiß, daß er als Vertreter des Oberreichsanwalts ausersehen war, am 28.2.1945 vor dem l. Senat des Volksgerichtshofes die Anklage gegen den Oberbürgermeister der Stadt Hannover, Dr. Arthur Menge, zu vertreten. Ich lernte Harzmann in den goldenen 50er Jahren als Landgerichtsrat in Verden kennen. Er war dem Strafrecht treu geblieben und galt als Anlaufstelle der Staatsanwaltschaft in schwierigen Fällen.
Unser Nachbar zur Rechten im Hause Trift 2 war der Oberlandesgerichtsrat Wilhelm Döscher. Er war gleichzeitig auch unser NSDAP-Ortsgruppenleiter. Der erkannte Zusammenhang zwischen politischer Aktivität für die NSDAP und der erhofften Beförderung zum Senatspräsidenten machte ihn blind für den Niedergang der Bewegung. Je länger der Krieg dauerte, desto brauner wurde er, und zuletzt sah man ihn nur noch mit mürrischer Amtsmiene in Parteiuniform über das Pflaster eilen. Für mich war dieser Mann mit dem zerhackten Akademikergesicht immer ein Schrecken, weil ich ihn als Nachbarn - und [95] / deshalb, weil er meinem Vater beruflich verbunden war - zu grüßen hatte. Ich aber wollte um keinen Preis der Welt eine braune Uniform grüßen. So hielt ich stets nach ihm Ausschau und flüchtete schon bei dem Anblick seiner Uniform. Nach dem Kriege setzte er seine Karriere am Oberlandesgericht Oldenburg fort.
Ein weiterer Nachbar im Hause Trift 16, in dessen Obergeschoß das Anwaltsbüro meines Vaters untergebracht war, war der Oberlandesgerichtsrat Dr. Rudolf Dorschel. Er war gleichzeitig unser NSDAP-Blockwart und machte sich gelegentlich durch die Beanstandung unserer gewiß mangelhaften Verdunkelung unliebsam bemerkbar. Wenige Tage vor dem Einmarsch der englischen Truppen verlangte er von meinem Vater, daß er das auf das Notariat hinweisende Schild mit Reichsadler und Hakenkreuz entferne. Die stolze Antwort meines Vaters, daß sie (gemeint waren Dorschel und seine Parteifreunde) ihn doch gezwungen hätten, sein Notariat mit dem Hakenkreuz zu kennzeichnen und dies sichtbar bleiben solle, beruhigte ihn wenig. Als die Engländer einmarschierten, war das Schild verschwunden ... Am l.1.1956 wurde Dorschel zum Bundesrichter befördert.
Unmittelbar nach dem Krieg hatte man meinen Vater als Gegner der Nazis zum Präsidenten der Anwaltskammer gewählt. Als er altershalber nicht mehr kandidierte, wurde als Nachfolger der SS-Mann Rechtsanwalt Hossmann gewählt, der vor 1945 die Rechtsanwaltskammer Breslau geführt hatte, und als dessen Nachfolger wiederum der NSDAP Ortsgruppenleiter Behrens. So hat die Anwaltschaft den Anschluß an die Justiz wiedergefunden. Merke: Auch die Anwaltschaft ist ein Organ der Rechtspflege!

Siebte Insel

Was soll ich jetzt in den Fragebogen des Journalisten schreiben? Warum bin ich Richter geworden?

 

Aus: Werner Holtfort, Norbert Kandel, Wilfried Köppen, Ulrich Vultejus, Hinter den Fassaden. Geschichten aus einer Deutschen Stadt. Göttingen, S. 75-96.