Celle Massacre Trial - Presseartikel 1947/1948

DVZ, 4.12.1947
Des Verbrechens gegen die Menschlichkeit angeklagt
Triebjagd auf Kz-Häftlinge am 8. April 1945 findet ihre Sühne

Celle. (DVZ-Eigenbericht.) 13 Angeklagte aus Celle saßen am Dienstag auf den Bänken des Militärgerichts, als gegen sie wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 eröffnet wurde. Sie stehen unter der schweren Anklage, am 8. und 9. April 1945 in Celle zusammen mit dem Mord bzw. an der unmenschlichen Behandlung eines oder mehrerer KZ-Häftlinge beteiligt gewesen zu sein, deren Namen unbekannt sind.
Angeklagt sind: die früheren Polizeibeamten Otto Schwandt, Albert Sievert, Helmut Ahlborn, Jakob Decker, Gustav Behrens, der Arbeiter Otto Amelung, der Kaufmann Heinrich Luhmann, der Elektromeister Oskar Carlowitz, der Baukontrolleur Friedrich Lautenbach, der Heizungsbaumeister Heinrich Giesemann, der Staumeister und Landwirt Alwin Schuchardt, der frühere Strafanstaltsoberwachtmeister Ernst Fischer, der Schriftsetzer Karl Schmidt. Der 14. Angeklagte Fritz Joost war wegen Erkrankung abwesend.
Der englische Ankläger gab, bevor er in die Beweisaufnahme eintrat, eine Schilderung der Vorfälle vom 8. April 1945. Gegen 6 Uhr nachmittags hielt ein Zug mit KZ-Häftlingen, der nach Belsen gehen sollte, am Güterbahnhof in Celle, als sich der Luftangriff auf Celle ereignete. Er war vor allem auf den Bahnhof gerichtet. Auch der Zug wurde getroffen, und infolgedessen verließen viele der Gefangenen und ihre Bewachung die Wagen, strömten in verschiedene Straßen und sammelten sich im Neustädter Holz. Am gleichen Abend noch wurde ein organisierter Versuch unternommen, die Häftlinge wieder zu verhaften. Daran nahmen bewaffnete Mitglieder der SS, der Wehrmacht und Polizei und auch Zivilisten teil. Eine beträchtliche Zahl von KZ-Häftlingen wurde dabei getötet. Er wolle beweisen, sagte der Vertreter der Anklage, daß die Angeklagten zu den für dieses geschehen Verantwortlichen gehörten.
Von den ersten Zeugen der Anklage wurde vor allem der Angeklagte Heinrich Luhmann schwer belastet. So bekundete die Zeugin Wilhelmine Schmidt, daß sie ihn in der Nähe der Hattendorfstraße auf freiem Feld mit einem Karabiner auf die Häftlinge habe schießen sehen. Die Schüsse, die aus seiner Richtung kamen, hätten auch Schwerverletzte gefordert. So habe dabei ein Häftling, der von ihr verbunden worden sei, einen Kopfschuß erhalten; er sei später von einem SS-Mann totgeschlagen worden. Vor ihrem Haus habe sich Luhmann damit gebrüstet, sieben Mann "erledigt" zu haben, eine Aussage, die auch der Mann der Zeugin wiederholte.
Der Zeuge Friedrich Heuer erklärte, daß Luhmann am Abend dieses Tages in seiner Wohnung erschienen sei mit der Meldung, er habe einen KZ-Häftling draußen, was mit ihm geschehen solle. Der Angeklagte Carlowitz, damals Waffenoberinspektor, habe ihm den Befehl zum sofortigen Erschießen gegeben. Der ebenfalls anwesende stellvertretende Ortsgruppenleiter Mengershausen habe den später hinzukommenden Angeklagten Giesemann mitgeschickt, um einen bestimmten Platz im Neustädter Holz durch ihn zeigen zu lassen. Nach 20 bis 30 Minuten sei Luhmann zurückgekehrt und habe die Ausführung des Befehls gemeldet. Der zeuge wurde von der Verteidigung in ein ausgedehntes Kreuzverhör genommen, das auch seiner eigenen Stellung in der Partei galt. Er selbst war mit den von ihm belasteten Angeklagten eine zeitlang zusammen im Internierungslager.
Acht Celler Rechtsanwälte haben die Verteidigung der angeklagten übernommen.

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HP, 06.12.1947
13 Angeklagte vor Gericht
Die ehemaligen Polizeibeamten Helmut Ahlborn, Gustav Behrens, Jakob Decker, Otto Schwandt und Albert Sievert, der Kaufmann Heinrich Luhmann, der Elektromeister Oskar Carlowitz, der Baukontrolleur Friedrich Lautenbach, der Arbeiter Otto Amelung, der Heizungsbaumeister Heinrich Giesemann, der Landwirt Alwin Schuchardt, der frühere Strafanstalts-Oberwachtmeister Ernst Fischer und der Schriftsetzer Karl Schmidt stehen zur Zeit vor dem Einfachen Militärgericht in Celle. Sie sind des Verbrechens gegen die Menschlichkeit angeklagt und sollen am 8. und 9. April 1945 an der Ermordung und Mißhandlung von Kz-Häftlingen beteiligt gewesen sein, die nach dem Luftangriff vom Bahnhof ins Neustädter Holz geflüchtet waren. In den Prozeß sind zahlreiche Celler Einwohner verwickelt.

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DVZ, 6.12.1947
Der Celler Mordprozeß
Celle. In dem Prozeß vor dem Militärgericht in Celle, in dem sich 13 Angeklagte, die unter der Anklage des Verbrechens gegen die Menschlichkeit stehen, wegen der Vorgänge am 8. und 9. April 1945 zu verantworten haben, und über den wir bereits ausführlich berichteten, wurde die Beweisaufnahme mit der Vernehmung weiterer Zeugen der Anklagevertretung bis gestern fortgesetzt; sie wird am Dienstag weitergeführt.
Schwer belastet wurde dabei insbesondere der frühere Oberleutnant der Polizei Otto Schwand, der nach Aussage eines Zeugen drei schon verwundete, wehrlose KZ-Häftlinge mit der Pistole erschossen haben soll. Auch Alwin Schuchardt, der seinerzeit als Feuerwehrmann eingesetzt war, soll nach einer Zeugenaussage verschiedentlich auf Häftlinge geschossen haben.
Bi.
Die Feststellung in unserem letzten Prozeßbericht, nach der der Zeuge Friedrich Heuer eine Zeitlang im Internierungslager gewesen sei, trifft nicht zu. Nach seiner Aussage vor dem Gericht ist er infolge Denunziation kurze Zeit im Gerichtsgefängnis inhaftiert gewesen.

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DVZ, 9.12.1947
"Da fiel ein Schuß ..."
Schwerwiegende Zeugenaussagen vor dem Militärgericht in Celle

Celle. Die Zeugen der Anklagevertretung, die im Prozeß "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" am Mittwoch, Donnerstag und Freitag vor dem Militärgericht vernommen wurden, gaben in ihren Aussagen ein erschütterndes Bild von den chaotischen Zuständen am 8. und 9. April 1945. Belastet wurden dabei die Angeklagten Giesemann, Lautenbach, Fischer, Schmidt, Schwandt, Sievert, Schuchardt und Decker.
Der Zeuge Böhlau wollte sich noch entsinnen, daß er Lautenbach mit einem Gewehr und Schmidt mit einer Pistole gesehen habe, und er gab an, daß, als Lautenbach schoß, mehrere Kzler umfielen. Fesche, Heuer und Wolgast, die in der Nacht zum 9. April in der Nähre ihres Hauses standen, sagten aus, daß Giesemann auf sie zukam und gesagt habe, sie hätten "welche" bzw. "soundsoviele umgelegt". Nur Heuer konnte sich an die Worte erinnern: "Sieben Mann haben wir umgelegt." Die Zeugin Müller sah Giesemann auf dem Hof ihres Hauses, als er eine Waffe auf einen Kzler, der über den Zaun wollte, richtete, sie jedoch auf den Zuruf der Zeugin wieder herunternahm. Der Angeklagte Schuchardt, damals Oberfeuerwehrmann auf dem Flugplatz Wietzenbruch, wurde durch fünf Zeugen belastet. Ein anderer Feuerwehrmann, Müller, sagte aus, daß sie sich auf dem Wege zu einem Einsatz nach Celle befunden hätten, als in der Nähe des Bahnübergangs in Wietzenbruch ein Kzler stand. Die Wagen hielten, als Unterbrandmeister Hoffmann heraussprang, seine Pistole auf den Kzler richtete, aber wahrscheinlich Ladehemmung hatte. Da kam Schuchardt hinzu. Er hatte eine Pistole in der Hand, "da fiel der Schuß und der Kzler stürzte nieder." "Es sei anzunehmen, daß Schuchardt den Schuß abgegeben hat", sagte der Zeuge. Auch in der Nähe Carstensstraße - Sophien-Dorotheen-Straße soll Schuchardt verschiedentlich auf Häftlinge geschossen haben.
Zeuge Wachendörfer, der sich am 9. April, zwischen 10 und 12 Uhr, auf dem Lönsweg im Neustädter Holz befand, schilderte, wie der ehem. Oberleutnant der Polizei Schwandt, drei Kzler in brutalster Weise erschossen habe.
Der Freitag brachte die Aussagen gegen Decker und Fischer. Zeugin Konitzky, die auf dem Wege von ihrer Wohnung in Wietzenbruch nach Celle war, gab an, daß in der Nähre des Kaffees Wosiontko "drei Schüsse fielen und ein Kzler zusammenzuckte". Als Täter erkannte sie unter den Angeklagten den früheren Polizeibeamten Decker. Bei Fischer konnte der Zeuge Just nur aussagen, daß er den Kzler mit einem Gegenstand geschlagen und dann geschossen habe; darauf sei der Kzler zusammengesackt. Andere Zeugen hatten Fischer nicht schießen sehen.
Bi.

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DVZ, 11.12.1947
Die Angeklagten in eigener Sache / Einer durfte von der Anklagebank in den Zuschauerraum
Celle. Zum letzten Male trat das einfache Militärgericht im Prozeß gegen die Angeklagten des 8. und 9. April 1945 unter Vorsitz des Chief-Magistrat Col. Herriot-Hill zusammen. Nachdem der Anklagevertreter Mr. Forbes, wiederum hervorragend unterstützt von den Dolmetschern Mr. Stevens und Mr. Flach, mehrere Zeugen zur Anklage gegen Ahlborn und Amelung vernommen hatte, wurden die Originalaussagen aller Angeklagten vorgelegt.
Von Luhmann lag keine Aussage vor. Lautenbach behauptete, nicht geschossen zu haben. Carlowitz führte aus, daß er nicht den kleinsten Anteil an der Verfolgung der Häftlinge hätte. Schmidt erzählte, bei der Bewachung seiner Wohnung eine geliehene, nicht geladene Waffe zum Einschüchtern der Kzler benutzt zu haben. Fischer will in seinem bombengeschädigten Hause einen plündernden Kzler mit geraubten Sachen in seinem Schlafzimmer angetroffen haben; der Kzler habe mit einer Aluminiumschale auf ihn eingeschlagen. Fischer will ihn dann einem Posten übergeben haben. Schuchardt gab zu, auf einen Kzler geschossen zu haben.
Die Polizeibeamten Schwandt, Sievers, Ahlborn und Decker gaben eine klare Beschreibung der Vorfälle. Der erste sagte aus, daß sie einer SS-Kompanie unterstellt waren, deren Führer an ihn den Befehl eines Generals zur Erschießung der Kzler weitergegeben habe. Schwandts Worte waren dann: "Ich selbst habe nicht geschossen und meine Pistole auch keinem anderen zur Verfügung gestellt." Und etwas später: "Mein Befehl: Nicht schießen! Wurde überhört oder nicht ausgeführt." Ahlborn schilderte seine Aufgeregtheit unter dem Druck der Befehle und gab Erschießungen zu. Am Tag danach mit der Beerdigung der Kzler betraut, sollte er die Ueberlebenden erschießen, will aber auf bereits Getötete geschossen und einem noch Ueberlebenden Gelegenheit zum Fortlaufen gegeben haben. Sievers sprach von der Weigerung der Beamten, den unter dem Druck der SS bekommenen Schießbefehl durchzuführen. Decker erklärte, nicht geschossen zu haben und fügte hinzu, daß nicht "wir kleinen Wachtmeister an diesen Sachen schuld sind, sondern die höheren Offiziere, die die Befehle gegeben haben." Amelungs Aussage geht dahin, daß er, von einem Polizisten gezwungen, vier Kzler erschießen mußte. Der letzte Angeklagte Behrens sagt aus, daß er unter Bedrohung hätte schießen müssen. Etr fährt dann fort: "Ich habe 8 bis 10 Schuß abgegenben, die nicht trafen. Ich hatte auch nicht den Willen, zu treffen."
Nach dieser Aussage gab der Präsident bekannt, daß es der Anklage nicht gelungen sei, bei diesem Angeklagten den prima facie-Beweis vorzulegen; für Behrens wurden beide Anklagen sofort fallen gelassen. Behrens konnte sofort die Anklagebank verlassen.
Die anderen zwölf Angeklagten bleiben weiter in Haft; sie werden an ein höheres Gericht verwiesen.
Im Hinblick auf eine Zuschrift sprach das Gericht eine Warnung gegen die Beeinflussung von Zeugen aus; dabei gab es der Verteidigung zu verstehen, daß sie das Recht habe, jedermann zu befragen, wenn sie das im Interesse ihrer Klienten für notwendig erachte, mit Ausnahme der Zeugen der Anklagevertretung.
Bi.

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DVZ, 10.04.1948
"Das ist der zweite, den ich umgelegt habe"
Mordnacht von 8. April im Neustädter Holz vor dem Richter

Hannover 9. April. Vor dem Hohen britischen Militärgericht begann Donnerstagvormittag die Verhandlung gegen13 Angeklagte aus Celle, die unter der Anklage des Verbrechens gegen die Menschlichkeit stehen. Vor Eintritt in die Beweisaufnahme verkündete der Präsident Judge Sir Owen Corrie, daß dem Antrag der Verteidigung auf Verlegung des Prozesses nach Celle stattgegeben werde. Und ab Montag, den 13. April, das Gericht in Celle tagt.
In dem weiten Rund des Saales klingen die Namen Schmidt, Lohmann [sic!], Lautenbach, Carlowitz, Schmidt, Giesemann, Fischer, Schuchardt, Schwandt, Siebert [sic], Ahlborn, Amelung, Decker und Joost auf, die der Präsident verliest und einzeln fragt, ob sie sich der unmenschlichen Behandlung eines oder Beteiligung an der Ermordung mehrerer Kz-Häftlinge schuldig bekennen, worauf sämtliche Angeklagte mit "Nichtschuldig" antworten. Nach dem Muster der Hauptkriegsverbrecherprozesse tragen die Angeklagten Nummernschilder vor der Brust und füllen zwei Bänke in dem Halbrund des Mittelfeldes aus, flankiert von deutschen Polizisten.

So fing es an ...
Der britische Staatsanwalt entwickelte die Begebenheiten um den 8. April 1945, als ein Zug mit mehreren Hundert Kz-Häftlingen am Güterbahnhof Celle abgestellt stand. Nachdem Luftangriffe auf die Stadt einsetzten, wurde den Häftlingen Gelegenheit gegeben, sich im Gelände zu zerstreuen. Die Männer befanden sich in dem üblichen Zustande und wurden bei ihrem Herumirren im Neustädter Holz wieder aufgegriffen und etwa 200 davon erschossen. Hauptsächlich Betroffen seien von der Anklage die Nummern acht, neun, zehn und elf (Schwandt bis Amelung) und er rechne, daß es ihm gelingen werde, jedem einzelnen die Beteiligung an den Erschießungen nachzuweisen.

Mit der Pistole in der Hand
Als erster Zeuge trat der reichlich kurzsichtige Georg Gründer, Hattendorfstraße, auf. Aus seinen Aussagen war zu entnehmen, daß er zwar Häftlinge in der Hattendorfstraße gesehen hat, aber niemanden, der auf sie schoß. Den Angeklagten Lohmann [sic] habe er bemerkt, wie er hinter zwei Kz-Häftlingen herlief, während er den Angeklagten Schmidt mit einer Pistole in der Hand sah. Später habe er drei Häftlinge tot auf der Straße gefunden, von denen zwei Genickschüsse aufwiesen, in einem Gespräch habe Lohmann [sic] zu ihm gesagt: "Das ist der zweite, den ich umgelegt habe!", aber er könne nicht glauben, daß Lohmann [sic] Erschießungen damit gemeint habe.
Der nächste Zeuge, Walter Schmidt, Hattendorfstraße, äußerte, daß er keine Toten in der Hattendorfstraße gesehen hat. Als er beim Reparieren seines durch den Luftangriff zerstörten Fensters gewesen sei, habe er Lohmann [sic] sprechen hören, der etwa zehn Meter entfernt gestanden habe. Bei einem Kontrollgang um das Haus sei Lohmann[sic] in der Dunkelheit auf ihn mit angelegtem Gewehr zugekommen und hätte gesagt: "Ach, ich dachte, Du wärst auch ein Kz-Häftling!"

Von hinten erschossenen
Zeuge Friedrich Heuer, Fuhrberger Straße, sagte aus, daß zwischen 22 und 23 Uhr Lohmann [sic], Carlowitz und Giesemann bei ihm gewesen seien. Carlowitz habe Luftwaffeninspektoruniform getragen und eine Maschinenpistole bei sich geführt, Lohmann [sic] sei mit einem Karabiner bewaffnet und ebenfalls in Luftwaffenuniform gewesen, während Giesemann Zivil trug. Lohmann]sic] sei in die Wohnung gekommen und hätte angeblich einen Häftling vor der Tür stehen gehabt. Carlowitz habe ihm den Befehl erteilt, den Kz-Mann in einer genau bezeichneten Senke im Wald zu erschießen und als in diesem Augenblick Giesemann hinzugekommen sei, habe man ihn aufgefordert, mitzugehen. Beide seien daraufhin fortgegangen und nach etwa einer halben Stunde sei Lohman [sic] zurückgekommen mit der Meldung: "Befehl ausgeführt!" Später habe Lohmann [sic] einem gewissen Mengershausen erzählt, sie hätten den Häftling zwischen den Schulterblättern von hinten erschossen.

Weiterverhandlung in Celle
Der Freitag war ebenfalls mit Zeugenvernehmungen ausgefüllt. Interessante Rededuelle kamen auf, wenn die Verteidiger im Kreuzverhör die Bedeutung der Zeugenaussagen minderten durch den Nachweis, daß in einzelnen Fällen persönliche Zwiste zwischen Zeugen und Angeklagten vorlagen oder Dunkelheit bzw. Entfernung eine genaue Angabe nicht ohne weiteres zuließen.
Montag vormittag 10 Uhr beginnt die Weiterverhandlung in der Aula des Oberlyzeums in Celle.
wk.

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HP, 10.04.1948
300 Kz-Häftlinge erschossen
Im Rathaus von Hannover begann vor dem Höheren Militärgericht ein Prozeß wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen 13 ehemalige Wehrmachtsangehörige, Politische Leiter und Polizisten. Die Angeklagten werden beschuldigt, annähernd 300 Kz-Häftlinge im Neustädter Holz, einem Waldstück bei Celle, erschossen zu haben, die nach einem Luftangriff am 8. April aus ihrem zerstörten Transportzug zu fliehen versuchten.

hp

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DVZ, 13.04.1948
Nicht schießen! - Da fiel ein Schuß ...
KZ-Prozeß wird in Celle fortgeführt

Celle, 12. April. Nach zweitägiger Verhandlung in Hannover , über die wir bereits ausführlich berichteten, setzte das Obere britische Gericht die Beweisführung gegen 13 Celler Bürger, die im Zusammenhang mit den Erschießungen von Kz-Häftlingen am 8. April 1945 unter der Anklage des Verbrechens gegen die Menschlichkeit stehen, in Celle fort.
Der Montagvormittag stand vorwiegend im Zeichen von Verlesungen der schriftlichen Aussagen einiger Angeklagten. Der Angeklagte Polizeileutnant Siebert [sic] schildert in seiner Niederschrift die Lage mit Befehlsanweisungen vom 8.April 1945. Danach befand sich der Kreisstab im Celler Schloß und erhielt durch einen jungen Melder den Bericht, daß ein Gefangenenzug auf dem Güterbahnhof durch Bomben getroffen worden sei und die Gefangenen sich im Besitz von Waffen aus einem anderen Zug gebracht hätten. Se würden sich plündernd durch die Celler Neustadt bewegen.

Befehl zum Schießen
Darauf sei der Befehl gegeben worden, wer plündert, Widerstand leistet oder flüchtet, wird erschossen. Er, Siebert, sei unter Polizeioberleutnant Schwandt mit zwölf Polizisten bedroht worden, sich an der Festnahme der Häftlinge zu beteiligen. Man hätte sie der SS zugeteilt und zwischen Waldweg und Fuhrberger Straße in Höhe der Hattendorfstraße sowie auf ihrem Wege zu den Eichen sei von der SS dauernd geschossen worden. Am Sammelplatz bei den Eichen angekommen, habe der SS-Führer dem Oberleutnant Schwandt dreißig Häftlinge übergeben mit dem Befehl, dieselben sofort am nahegelegenen Schießplatz zu erschießen. Die Polizisten führten die Häftlinge befehlsgemäß dorthin. Unterwegs hätten jedoch einige gesagt, daß sie nicht mitmachen würden, Schwandt habe sich auch zuerst geweigert; er sei jedoch von dem SS-Führer bedroht worden, und einige SS-Männer hätten sie auch später beobachtet. Daraufhin habe Schwandt den Befehl gegeben: "Los, schießt!", aber die Männer wären dem nicht nachgekommen. Nur als die Gefangenen flüchteten, hätten einige geschossen und seien hinterher gelaufen. Mit Bestimmtheit könnte er sagen, daß Decker und er nicht geschossen hätten.
Schwandt sagte schriftlich aus, daß er sein ganzes Leben Polizist gewesen sei und nur Gehorsam gekannt habe. Von der Pistole habe er keinen Gebrauch gemacht.

30 Tote im Neustädter Holz
Deckers schriftliche Aussagen ähneln Sieverts Angaben. Er will auf dem Wege zu den Eichen keine toten Häftlinge gesehen haben. Als ihnen von der SS die 20 bis 30 Häftlinge übergeben wurden, habe Siebert [sic] zu ihm gesagt: "Du, Albert, die sollen erschossen werden!" worauf er geantwortet habe: "Das kann ich nicht!" Siebert [sic] habe ebenfalls geäußert, daß er nicht mitmache. Beide hätten sich später abgesondert. Unterwegs habe er etwa dreißig Tote herumliegen sehen. Plötzlich sei eine Frau zu ihm gekommen und hätte gesagt, auf ihrem Boden sei ein Häftling, der sie bestohlen habe. Er sollte den herunterholen.
Nachdem er den Häftling auf die Straße gebracht habe, sei Ahlborn mit Amelung gekommen und habe ihn um seine Pistole gebeten, da er keine Munition mehr habe. Als er sie ihm überreicht habe, hätte sie Ahlborn Amelung in die hand gedrückt, der damit auf drei Häftlinge schoß. Er habe darauf sofort seine Pistole zurückgenommen.

In die Erde geschossen
Der Angeklagte Joost äußerte in einer umständlichen schriftlichen Aussage, daß er lediglich neben einem am Boden liegenden Häftling in die Erde geschossen habe, nachdem ihn eine Frau aufforderte, dem Mann den Gnadenschuß zu geben. Er habe nämlich gedacht: "Wenn ich keinen Schuß abgebe, lassen sie mich noch verschütt gehen, wo ich doch Soldat bin!"
Gegen die Verlesung der schriftlichen Aussage des durch Selbstmord aus dem Leben geschiedenen Ernst Kramer legte Rechtsanwalt Romberg Einspruch ein, und nach längerer Debatte zog der Staatsanwalt die Eingabe zurück.
Zeuge Erdmann T., Hattendorfstraße, will gesehen haben, wie in der Karstenstraße [sic] ein Häftling erschossen wurde. Etwa 2 Meter von dem Feuerwehrmann Schuchardt entfernt habe ein Häftling mit erhobenen Händen auf dem Boden gekniet und gerufen: "Nicht schießen!", während Schuchardt mit einer Pistole auf ihn zielte. Plötzlich sei ein Schuß gefallen und der Häftling auf die Seite gekippt.
Auf die Vorhaltungen eines Rechtsanwalts, ob er es auf seinen Eid nehmen könne, daß Schuchardt diesen tödlichen Schuß abgegeben habe, antwortete der Zeuge, während eine Bewegung durch die Zuschauermenge ging: "Ich kann nicht Ja oder Nein sagen, ich nehme es an."
In den kommenden Tagen werden noch etwa 25 Zeugen gehört, bevor die Vernehmungen der Angeklagten beginnen.
wk.

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HP, 13.04.1948
"Nicht schießen, Kommissör!"
Das Blutbad vom 8. April 1945 vor dem Höheren Britischen Militärgericht in Celle

CELLE. Am Montag, dem dritten Jahrestag der Besetzung der Stadt durch alliierte Truppen, trat das Höhere Britische Militärgericht in Celle zusammen. In der Aula des Oberlyzeums wird der in der vergangenen Woche im hannoverschen Rathaussaal begonnene Prozeß gegen 13 ehemalige Wehrmachtsangehörige, Polizeibeamte und Politische Leiter fortgesetzt, denen der Tod von etwa 300 Kz-Häftlingen zur Last gelegt wird.
Als am 8. April 1945 die Bomben auf das Gebiet rund um den Celler Bahnhof fielen, war auf dem Güternbahnhof ein Zug abgestellt, dessen Insassen versuchten, sich während des Angriffs in Sicherheit zu bringen. Wenn sich auch die Häftlinge durch ihre Flucht in das Neustädter Holz vor dem Bombenhagel schützen konnten, erfüllte sich ihr Schicksal doch bei der nach dem Angriff auf sie einsetzenden Treibjagd.

Die Angeklagten
In dem Verfahren, dessen Dauer auf etwa 4 Wochen geschätzt wird, sind angeklagt: Heinz Luhmann, Friedrich Lautenbach, Oskar Carlowitz, Karl Schmidt, Heinrich Giesemann, Otto Amelung, Alwin Schuchardt, Otto Schwandt, Albert Sievert, Helmut Ahlborn, Jakob Deckert, Fritz Joost und Ernst Fischer. Sie alle haben sich als "nichtschuldig" erklärt.
Die Verhandlung in Celle begann mit der Verlesung von Aussagen, die die Angeklagten Sievert, Schwandt, Decker und Joost vor einem als Zeugen anwesenden britischen Gerichtsoffizier im März 1946 schriftlich festgelegt haben. Nach der Aussage Sieverts hat der ehemalige Polizeioffizier Schwandt auf Verlangen eines SS-Offiziers den Schießbefehl gegeben. Schwandt bezeichnete sich als Opfer seines Berufes, der immer nur Gehorsam kannte. Deckert [sic] sagte aus, Amelung habe sich seine Pistole geliehen und auf Häftlinge geschossen. Aus der Schilderung Joosts ging hervor, daß er einem Häftling den Gnadenschuß gegeben hat.

Schuchardt schwer belastet
Im weiteren Verlauf der Verhandlung widersetzte sich die Verteidigung mit Erfolg der Verlesung einer Aussage des im Belsen-Prozeß zum Tode verurteilten Kramen. Schwer belastet wurde der Angeklagte Schuchardt durch einen Zeugen, der ihn mit der Pistole in der Hand vor einem knieenden Häftling in der Hattendorfstraße gesehen hat. Der Zeuge hörte, wie der Häftling in gebrochenem Deutsch ausrief: "Nicht schießen, Kommissör!" Darauf fiel ein Schuß, und der Häftling fiel zu Boden.
Ueber den Fortgang der Verhandlung werden wir berichten.

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DVZ, 15.04.1948
Häftling sackte zusammen
Zeugenvernehmungen im KZ-Prozeß

Celle. Im KZ-Prozeß in der Aula des Oberlyzeums werden laufend die Zeugen der Anklagevertretung vernommen.
Die Zeugin Hildegard Lambrecht gab an, daß sie sah, wie ein Häftling in den Wald geschleift wurde. Auf die Frage einiger SS-Männer "Was soll mit diesem Mann geschehen?" habe ein Offizier geantwortet: "Brennt ihm eine!" Bei der später stattgefundenen Identifizierung will sie in dem Angeklagten Schwandt den Befehlshaber gesehen haben.
Zeuge Wachendörfer, der sich am 9. April zwischen 10 und 12 Uhr auf dem Lönsweg im Neustädter Holz befand, schilderte, wie der ehemalige Oberleutnant der Polizei Schwandt drei Kzler erschossen hat. Wilhelmine Schmidt sagte aus, daß der Angeklagte Luhmann "welche angeschossen hätte". Später will sie auch Lautenbach schießen gesehen haben.
Zeuge Böhlau wollte sich noch entsinnen, daß er Schmidt sowie Lautenbach während des Laufens schießen gesehen habe und daß durch Lautenbachs Schüsse einige Häftlinge zusammengebrochen seien.
Als Belastungszeuge gegen Fischer sagte der Zeuge Just aus, daß F. den Häftling mit einem Gegenstand geschlagen und dann geschossen habe. Darauf sei der Kzler zusammengesackt. Die Zeugen Wolinski und Hilbeck haben F. zwar nicht schießen sehen, bestätigten aber, daß er gesagt hat: "Der Mann hat geplündert, und wer plündert, wird erschossen."
Mann nimmt an, daß die Zeugenaussagen für die Anklagevertretung bis Donnerstag abgeschlossen sein werden, so daß in der nächsten Woche mit der Vernehmung der Zeugen für die Verteidigung zu rechnen ist.
Bi.

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HP, 15.04.1948
Greuel im Neustädter Holz
CELLE. Die Fortsetzung der Zeugenvernehmung vor dem Höheren Britischen Militärgericht brachte die grauenhafte Aussage der Zeugin Lambrecht, aus deren Keller zwei SS-Männer einen schon bei den [sic] Bombenangriff schwer verletzten Häftling herausholten und hinter sich herschleiften, da er nicht mehr gehen konnte. Auf die Frage der SS-Männer, was mit ihm geschehen solle, antwortete der Angeklagte Schwandt: "Brennt ihm eins!" Der Befehl wurde sofort ausgeführt. Anton Wachendorfer aus Wietzenbruch sah am 9. April im Neustädter Holz unter 30 bis 40 erschossenen Häftlingen drei Ueberlebende. Schwandt kam hinzu und befahl: "Hinlegen!" Dann erschoß er die Männer.
Noch während des Angriffs sah die Zeugin Schmidt, wie der Angeklagte Luhmann die nach dem Neustädter Holz flüchtenden mit einem Karabiner unter Feuer nahm. Die Zeugin beobachtete, daß Luhmann mehrere in ihrer Nähe befindliche Häftlinge traf. Später habe sich auch der Angeklagte Lautenbach an der Schießerei beteiligt. Die Angeklagten bezeichneten die Aussage dieser Zeugin als Racheakt.

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HP, 17.04.1948
Menschlichkeit war verboten
CELLE. "Wenn ihr diesen Schweinehunden Wasser gebt, seid ihr genau solche Schweine wie die!" Dieser Ausspruch wird dem Angeklagten Lautenbach nach Angabe des Zeugen Böhlau zur Last gelegt, den das Militärgericht im Celler Kriegsverbrecherprozeß zur Vernehmung aufrief.
Der Zeuge Frohme sagte aus, der Erschießung von vier Häftlingen durch den Angeklagten Ahlborn beigewohnt zu haben. Im Kreuzverhör durch die Verteidigung verwickelte er sich aber in Widersprüche. Auch der Zeuge Einfeld will die Erschießung von zwei Häftlingen durch Ahlborn im Beisein des Angeklagten Amelung mitangesehen haben. Ueberraschend war der Versuch der Verteidigung, diesem Zeugen im Kreuzverhör eine Beteiligung an dem Kesseltreiben auf die Häftlinge nachzuweisen. Einfeld stellte aber fest, daß er an jenem tage erst gegen 21 Uhr in Celle eingetroffen sei und seit dem 5. April kein Gewehr mehr gehabt habe.
Die Erschießung von vier Häftlingen durch den Angeklagten Amelung bestätigte unter anderem der Zeuge Lambrecht. Amelung habe ihm gesagt, er sei von Ahlborn mit den Worten dazu veranlaßt worden: "Du bist alter Soldat, Du mußt auch schießen!" Weiter bekundeten zwei Zeuginnen, daß der Angeklagte Joost einen Schuß auf einen bereits schwerverwundeten Häftling abgegeben habe.

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HP, 20.04.1948
Das Gewehr auf die Brust
CELLE. Im Prozeß vor dem Höheren britischen Militärgericht war Frau Hardy, die vor ihrer Verheiratung mit einem Engländer in Celle wohnte, als Belastungszeugin gegen die Angeklagten Carlowitz und Joost geladen. Während sie über die Beteiligung von Carlowitz nichts wesentliches aussagen konnte, hat Joost nach ihrer Darstellung einem bereits verwundet am Boden liegenden Häftling das Gewehr auf die Brust gesetzt. Einen Schuß hat sie bei der allgemeinen Knallerei nicht gehört, aber der Häftling gab danach kein Lebenszeichen mehr von sich. Die ebenfalls als Belastungszeugin gegen Carlowitz geladene Zeugin Hübner konnte auch nur bekunden, daß sie Carlowitz mit einer Pistole in der Hand gesehen hat. Einen Schuß hat sie gleichfalls nicht wahrgenommen.

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DVZ, 22.04.1948
Aussagen nur aus Rache?
Entlastungsmaterial im KZ-Prozeß

Celle. Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Beweisaufnahme abgeschlossen hat, begann die Verteidigung am Mittwoch mit der Vorführung ihrer Zeugen.
Der Verteidiger Luhmanns will dem Hohen Gericht beweisen, daß sein Klient zu der bestimmten Zeit keinen Fuß auf das Feld gesetzt hat, auf dem die Zeugin Schmidt ihn auf einen Kzler schießen gesehen haben will. Sie habe die Aussage nur aus Rache gemacht und die Aussage des Zeugen Heuer sei falsch.
Als ersten rief der Verteidiger des Angeklagten selbst in den Zeugenstand: Luhmann sagte aus, daß er niemals geschossen habe, während der vier Luftangriffe immer im Keller war und einen Kzler, mit dem er sich auf dem Wege zum Flugplatz befand, unterwegs vier Soldaten übergeben habe. Das Gewehr will er nur getragen haben, um sich Respekt zu verschaffen.
Die Zeugin Meier konnte unter Eid nehmen, daß sie Luhmann während der ganzen vier Wellen des Angriffs im Keller neben sich gesehen habe. Die Aussagen von Frau Schubert und Konzertmeister Milter bezogen sich auf Luhmanns Luftschutzkontrolle im Jahre 1943, bei der, wie beide Zeugen bestätigten, Frau Schmidt Luhmann beschimpft und ihm Rache geschworen haben soll.
Der Angeklagte Lautenbach, der als Zeuge für Luhmann vernommen wurde, gab an, daß er eins der zwei Gewehre, die er aus der beschädigten Volkssturmwache mit nach Hause genommen habe, Luhmann ausgehändigt hat. Luhmann brachte am nächsten Morgen das Gewehr zurück. Lautenbach, der es dann überprüfte, will festgestellt haben, daß damit kein Schuß abgegeben worden war.
Die Gattin des Angeklagten Luhmann bestätigte dem Hohen Gericht, daß ihr Mann während der vier Wellen des Angriffs im Keller neben ihr gesessen hat.

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HP, 22.04.1948
Verteidigung hat das Wort
CELLE. Im Kriegsverbrecherprozeß sagte die Zeugin Frieda Wolter am Dienstag aus, der Angeklagte Schwandt habe sie mit vorgehaltener Pistole am Verbinden eines Häftlings gehindert. Später habe der Angeklagte beim Anblick eines Zuges verwundeter Häftlinge gesagt: "Was? Die Schweine leben noch? Ich werde das meinige dazu tun!" Mit der Vernehmung eines Engländers, der über das Verfahren bei der Gegenüberstellung der zeugen und Häftlinge im Celler Zuchthaus berichtete, schloß die Anklagevertretung die Beweisaufnahme.
Die Verteidigung des Angeklagten Luhmann versuchte nachzuweisen, daß dieser am fraglichen Tage weder auf dem Feld, auf dem ihn die Zeugin Schmidt gesehen haben will, gewesen sei, noch sich mit der Erschießung von Häftlingen gebrüstet habe. Luhmann erklärte als Zeuge in eigener Sache, daß die Zeugin ihre Angaben aus Rache gemacht habe, da er mit ihr im Jahre 1943 eine heftige Auseinandersetzung hatte, in deren Verlauf er sie bei der NSDAP anzeigte.

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DVZ, 29.04.1948
Kz-Prozeß geht weiter
Celle. Im Prozeß vor dem Hohen Englischen Militärgericht wurden die Zeugenaussagen der Verteidigung für den Angeklagten Luhmann mit der Vernehmung von Mengershausen, dem Angeklagten Giesemann im Zeugenstand und der Schwester Luhmanns abgeschlossen.
Am Donnerstag begann die Verteidigung mit dem Fall Lautenbach. Lautenbach sagte im Zeugenstand aus, daß er nicht geschossen habe. Acht weitere Zeugen führte die Verteidigung bis Freitagnachmittag zu seiner Entlastung, von denen besonders die Zeugin A. Schmid die belastenden Aussagen der Wilhelmine Schmid stark beeinträchtigte.
Das Hohe Gericht vertagte sich auf Mittwoch 10 Uhr.
Bi.

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HP, 30.04.1948
Freispruch im Kz-Prozeß
hp CELLE. Im Kriegsverbrecher-Prozeß sprach das Höhere britische Militärgericht am Donnerstag den Angeklagten Karl Schmidt von der Anklage frei und verfügte gleichzeitig die Haftentlassung. Das Gericht hielt das von der Anklagebehörde gegen Schmidt vorgebrachte Beweismaterial für nicht ausreichend. Nach englischem Recht erfolgte daher die Freisprechung Schmidts, ohne daß Zeugen der Verteidigung vernommen zu werden brauchten.

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HP, 13.05.1948
Kz.-Prozeß vor dem Abschluß
hp CELLE. Im Celler Kriegsverbrecherprozeß schloß die Verteidigung die Plädoyers am Mittwoch ab. Alle Verteidiger versuchten die Nichtschuld ihrer Mandanten im Sinne der Anklage nachzuweisen und beantragten für alle Angeklagten den Freispruch. Nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft ist noch vor Pfingsten mit der Urteilsverkündung zu rechnen.

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DVZ, 15.05.1948
Drei Todesurteile im Kz-Prozeß
Luhmann, Lautenbach, Carlowitz, Giesemann und Fischer freigesprochen

Celle, 14. Mai. Im Kriesgverbrecherprpozeß vor dem Höheren Militärgericht, das über vier Wochen in Celle tagte, wurden am Freitagvormittag die Angeklagten Helmut Ahlborn, Otto Amelung und Fritz Joost zum Tode verurteilt, Schuchardt und Schwandt erhielten je 10 Jahre, Decker sieben und Sievert vier Jahre Gefängnis: Die Untersuchungshaft wird ihnen angerechnet. Am Vortrage waren bereits die Angeklagten Luhmann, Lautenbach, Carlowitz, Giesemann und Fischer freigesprochen worden.
Als die Verteidiger am Donneratsg ihre Plädoyers beendet hatten, sprach der Staatsanwalt zur Schuldfrage und stellte fest, daß es genüge, wenn die Angeklagten bei der Tat geholfen, ihr zugestimmt oder dabei gestanden hätten. Hiernach seien alle schuldig zu sprechen.
Der Präsident des Gerichtshofes entschied, daß das Beweismaterial gegen die Angeklagten Heinz Luhmann, Friedrich Lautenbach, Oskar Carlowitz, Heinrich Giesemann und Ernst Fischer nicht ausreiche und sie für nicht schuldig befunden werden. Sie konnten sofort die Anklagebank verlassen.
Schuchardt wurde für schuldig befunden, weil er am 8.4.1945 auf Befehl eines ihm vorgesetzten Feuerwehrführers einen Kz-Häftling erschossen habe und einen weiteren verletzte. Otto Schwandt soll am 9.4.1945 als Mitglied der Polizeieinheit den Befehl zur Erschießung von Kz-Häftlingen, den er von einem höheren Offizier bekommen hatte, gegeben haben und in Ausführung dieses Befehls seien Kzler in unbekannter Anzahl erschossen worden. Albert Sievert bezeichnete er als Beitäter bei den Erschießungen. Helmut Ahlborn soll zwei Häftlinge getötet und Amelung zum Erschießen angestiftet haben. Otto Amelung wird zur Last gelegt, daß er ohne Befehlszwang vier Häftlinge erschossen habe. Fritz Joost soll ohne in Ausführung eines Befehls zu handeln einen Kzler erschossen haben. Jakob Decker wird als Beitäter vor der Tat bezeichnet.
Am Freitag setzten sich die Verteidiger für eine Strafmilderung ein, Rechtsanwalt Romberg, der die Angeklagten Ahlborn und Sievert verteidigte, schilderte die dramatischen Zustände jener Tage. Er führt aus, daß es schwierig für einen Angehörigen eines Landes sei, in dem die Freiheit der Persönlichkeit herrsche, sich ein richtiges Bild von jenen Tagen zu machen und betonte, daß höher als das geschriebene Recht für diese Angeklagten das ewige Recht stehe. Die Verwirrung des Rechtsgefühls zu dieser Zeit schilderte er an verschiedenen Beispielen. In Deutschland habe es ein Gesetz gegeben, das Plündern mit dem Tode bestrafe. Er hob die ungeheure Bedeutung des Befehls hervor und wies darauf hin, daß es in der damaligen zeit nicht möglich gewesen wäre, einen Befehl mit Erfolg zu verweigern, denn auf Wehrkraftzersetzung hätte die Todesstrafe gestanden.
Anschließend verkündete der Präsident die Urteile. Die Art der Todesstrafe wird vom Kommandierenden General bestimmt. Die zum Tode Verurteilten werden durch ihre Anwälte bei der Berufungsinstanz in Herford Berufung einlegen.
Bi.

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HP, 15.05.1948
Drei Todesurteile im Kz.-Prozeß
hp CELLE. Im Celler Kriegsverbrecherprozeß verhängte das Höhere Britische Gericht am Freitag gegen Helmut Ahlborn, Otto Amelung und Fritz Joost die Todesstrafe. Die Art der Urteilsvollstreckung wird der britische Kommandierende General festsetzen. Alwin Schuchardt und Otto Schwandt erhielten 10 Jahre, Jakob Deckert [sic] 7 Jahre und Albert Sievert 4 Jahre Gefängnis unter Anrechnung der bisher erlittenen Untersuchungshaft. Fünf Angeklagte wurden für "nichtschuldig" erklärt und durften die Anklagebank verlassen. Die Freigesprochenen sind Heinz Luhmann, Friedrich Lautenbach, Oskar Carlowitz, Heinrich Giesemann und Ernst Fischer. Gegen den Angeklagten Karl Schmidt war schon während der Beweisaufnahme der Freispruch verkündet worden.
Im Urteil wurde der ehemalige Polizeioffizier Otto Schwandt als der Urheber und der ehemalige Leutnant Sievert als "Beitäter" des Schießbefehls bezeichnet. Schuchardt wurden zwei Erschießungen nachgewiesen. Ahlborn hat nach dem Urteil zwei Häftlinge selbst erschossen und Amelung zur Erschießung von vier weiteren angestiftet, während bei Joost eine Erschießung als nachgewiesen angesehen wurde. Die Schuld Deckerts [sic] wurde darin erblickt, daß er seine Pistole für die Erschießungen an Amelung übergeben hatte. Schuchardt wurde zugebilligt, unter Befehl gehandelt zu haben.
Nach einer Verhandlungsdauer von einem Monat ist damit ein Prozeß zu Ende gegangen, dessen Ausgang die Celler Oeffentlichkeit stark bewegt. Die blutigen Vorgänge im Zusammenhang mit alliierten Luftangriffen auf die Umgebung des Celler Hauptbahnhofes am 8. April 1945 haben damit ihre Sühne gefunden.

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HP, 22.05.1948
Im Celler Kriegsverbrecherprozeß ist von der Verteidigung der zum Tode verurteilten Angeklagten Ahlborn, Amelung und Joost Revision eingelegt worden. Der Verteidiger des gleichfalls zum Tode verurteilten Angeklagten Amelung hat für seinen Mandanten ein Gnadengesuch eingereicht.

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HP, 20.07.1948
Revision im Kz-Prozeß
hp CELLE. Wie wir erfahren, ist dem Antrag auf Revision des Urteils gegen die drei im Celler Kz-Prozeß zum Tode verurteilten Angeklagten Ahlborn, Amelung und Joost stattgegeben worden. Die Verhandlung wird am 4. August vor einem Militärgericht in Herford stattfinden.

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DVZ, 03.08.1948
Berufung in KZ-Prozeß beginnt
Celle. Am morgigen Mittwoch beginnt in Herford vor dem britischen Appellationsgericht die Revisionsverhandlung im Kz-Prozeß. Wie wir bereits berichteten, haben die zum Tode verurteilten Angeklagten Ahlborn, Amelung und Joost Berufung gegen das Urteil eingelegt. Nach Aussagen der Verteidigung werden in der Revisionsverhandlung neue Entlastungspunkte für die Angeklagten vorgebracht.
DVZ.

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DVZ, 07.08.1948
Todesurteil Joost aufgehoben
Gesuch Amelung und Ahlborn von englischen [sic] Berufungsgericht Herford abgelehnt

HERFORD. Vor dem höchsten englischen Berufungsgericht in Herford fand am 4. und 5. August die Revisionsverhandlung gegen die wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilten Angeklagten Joost, Amelung und Ahlborn statt. Joost wurde nach kurzer Verhandlung freigesprochen. Die Gesuche von Amelung und Ahlborn lehnte das Gericht ab und hielt die Todesurteile der ersten Instanz aufrecht.
Joost, dessen Gesuch als erstes vom Berufungsgericht - das Verfahren vor dem englischen Berufungsgericht gleicht mehr einer deutschen Revision als einer Berufung - verhandelt wurde, erhielt bereits nach 30 Minuten die Stellungnahme des Gerichts. Es erklärte, daß bei Joost in erster Instanz vom Staatsanwalt kein Beweis erbracht worden sei, daß die Aussagen und Behauptungen Joosts unwahr sind. Mit den Worten: "Sie sind frei und können das Gericht verlassen!", wandte sich der Präsident an Joost, der bleich den Freispruch entgegennahm und anscheinend nicht sofort zu fassen vermochte, daß er dem leben zurückgegeben wurde. Fassungslos wischte er sich mit dem Taschentuch den Schweiß von der Stirn, bis er schließlich aus dem Gerichtssaal wankte. Er konnte jedoch nicht sofort nach Celle zurückkehren, da er weder Geld noch Ausweispapiere besaß und diese erst nach seiner Rückkunft mit dem beamten in der Strafanstalt Celle erhielt.
Joost war in erster Instanz vor dem Hohen englischen Gerichtshof in Celle wegen Erschießung eines KZ-Häftlings zum Tode verurteilt worden. Er selbst hatte behauptet, nur über den Kopf des Gefangenen geschossen zu haben.
Bei dem zum Tode verurteilten Amelung erklärte das Gericht nach 15 Minuten Verhandlung, es lägen keinerlei Gründe zu der Annahme vor, daß Amelung in Zwangslage gehandelt habe. Das Todesurteil der ersten Instanz wurde aufrecht erhalten und Amelung sofort aus dem Gerichtssaal geführt. Er ist wegen Erschießung von vier KZ-Häftlingen mit dem Tode bestraft worden.
Das Gesuch des zum Tode verurteilten Ahlborn führte zu einer viereinhalbstündigen Verhandlung am 4. August und mußte auf den 5. August vertagt werden. Präsident und Beisitzer des Berufungsgerichts gaben immer wieder ihre Ansichten zu den einzelnen Punkten der Anklage und Belastung bekannt, und damit der Verteidigung Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Es entwickelte [sic] sich oft dramatische und spannungsvolle Rededuelle zwischen Gerichtshof und Verteidigung, die am 5. August mit den Plädoyers des Staatsanwalts und des Verteidigers ihren Abschluß fanden. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und verkündete anschließend die Aufrechterhaltung des Todesurteils aus erster Instanz. Ahlborn selbst hatte der Verhandlung nicht beigewohnt, sondern war in der Strafanstalt Celle verblieben. Er ist wegen Erschießung von KZ-Häftlingen und Anstiftung zur Erschießung von KZ-Häftlingen und Anstiftung zur Erschießung von weiteren vier Häftlingen mit dem Tode bestraft worden.
Nach Schluß der Sitzung wandte sich der Präsident an den Verteidiger von Ahlborn, Rechtsanwalt Romberg, und sprach seine Anerkennung für die sachkundigen und eindrucksvollen Entlastungsargumente zu Gunsten des Klienten aus. Die Akten würden - ebenso wie die von Amelung - mit einer Befürwortung des Berufungsgerichts an den Militärgouverneur der britischen Zone, General Robertson, weitergeleitet.
Mit dieser Ablehnung der Gesuche von Amelung und Ahlborn sind noch nicht alle Möglichkeiten erschöpft. Das Berufungsgericht hat nur zu prüfen, ob das Urteil der ersten Instanz nach Schuldspruch und Urteil gerecht ist. Es besitzt keinerlei Gnadenfunktion. Diese steht allein dem Militärgouverneur zu, an dem [sic] die Akten zur Begnadigung geleitet werden.
Die Verteidigung des freigesprochenen Joost und von Amelung führte Rechtsanwalt Dr. Arian.
wk

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HP, 28.09.1948
Gnadenakt im KZ-Prozeß
Wie die "hp" erfährt, sind die im KZ-Prozeß ausgesprochenen Todesurteile gegen die Angeklagten Ahlborn und Amelung im Gnadenwege in Freiheitsstrafen umgewandelt worden. Die Strafe gegen den Angeklagten Ahlborn wurde auf 15 Jahre und die Strafe gegen Amelung auf 20 Jahre Gefängnis festgesetzt. Bekanntlich hatte das britische Revisionsgericht in seiner Verhandlung am 4. und 5. August in Herford den in Celle verurteilten Angeklagten Joost freigesprochen. Bei den anderen beiden Angeklagten wurde die Revision verworfen, im Falle Ahlborn jedoch die Begnadigung empfohlen. Der britische Oberbefehlshaber hat dagegen den Gnadenakt auch auf den Angeklagten Amelung ausgedehnt.
hp

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DVZ, 28.09.1948
Amelung und Ahlborn begnadigt
Sonnabend vormittag traf in Celle der schriftliche Nachlaß General Roberts ein, in dem der Militärgouverneur die Todesstrafe für Amelung und Ahlborn in Gefängnisstrafen umwandelt und zwar erhält Amelung 25 Jahre und Ahlborn 15 Jahre Gefängnis.
Damit wird der Schlußstrich gezogen unter eine Verhandlung, die sich über acht Monate hinzog und am 14. Mai 1948 mit der Verkündung des Todesurteils für Joost, Amelung und Ahlborn zunächst abschloß. Die von den Verteidigern der zum Tode Verurteilten eingereichte Revision beim höchsten englischen Berufungsgericht in Herford hatte zur Folge, daß Joost nach kurzer Verhandlung freigesprochen wurde. Die Gesuche von Amelung und Ahlborn lehnte das Gericht ab und hielt die Todesstrafe der ersten Instanz aufrecht. Die Akten wurden jedoch mit einer Befürwortung zur Begnadigung an den Militärgouverneur in Berlin weitergeleitet.
Die Umwandlung der Todesstrafe in Gefängnisstrafen, die am Sonnabend eintraf, dürfte daher bei den beiden Verurteilten, die über vier Monate unter der zermürbenden Erwartung der Todesstrafe standen eine unvorstellbare Erlösung darstellen.

DVZ = Deutsche Volkszeitung
HP = Hannoversche Presse

Aus: Artikel der "Deutsche Volkszeitung" und "Hannoversche Presse" (1947/1948)